Colbitz – Letzlinger Heide

Aufbruch mit Weitblick in
eine Zukunftsregion

Stand September 2006

LEADER in Sachsen - Anhalt Lokale Entwicklungsstrategie für die Colbitz – Letzlinger Heide

W. Westhus LEADER- Manager 2

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Gliederung

1. Regionales Profil
1.1 Profil
1.2 Lage im Raum
1.3 Abgrenzung
1.4 Gebietsbeschreibung
1.5 Bevölkerungsstruktur
1.6 Siedlungsstruktur
1.7 Soziokulturelle Infrastruktur
1.8 Gewerbe und Handel
1.9 Verkehr
1.10 Landwirtschaft
1.11 Erholung und Fremdenverkehr
1.12 Naturräumliche Grundlagen / Umweltsituation

2. Grundlagen für die regionale Entwicklung
2.1 Vorgaben der Europäischen Union
2.2 Nationaler Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland
2.3 Vorgaben des Landes
2.4 Vorgaben der Regionen Magdeburg und Altmark
2.4.1 Vorgaben der Raumordnung
2.4.2 Integriertes ländliches Entwicklungskonzept
2.4.3 Erfahrungen aus LEADER plus
2.5 Anwendung der Grundlagen auf die Region
2.5.1 Stärken und Schwächen der Region
2.5.2 Befragung
2.5.3 Handlungslinien

3. Leitbild der Region
3.1 Leitbild
3.2 Strategie
3.3 Entwicklungsziele

4. Entwicklungsprojekte
4.1 Struktur der Entwicklungsprojekte
4.2 Leitprojekt „Integrierte Dorfindustrialisierung“
4.2.1 Beschreibung des Leitprojektes
4.2.2 Maßnahmebündel
4.2.3 Vorhaben
4.3 Leitprojekt „
4.3.1 Beschreibung des Leitprojektes
4.3.2 Maßnahmebündel
4.3.3 Vorhaben
4.4 Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit
4.5 Übertragbarkeit des Konzeptes auf andere Regionen

5. Lokale Aktionsgruppe
5.1 Satzung
5.2 Mitglieder
LEADER in Sachsen - Anhalt Lokale Entwicklungsstrategie für die Colbitz – Letzlinger Heide
W. Westhus LEADER- Manager 3

6. Arbeitsablauf
6.1 Arbeitsablauf
6.2 Methodik
6.3 Auswahl der Vorhaben
6.4 Öffentlichkeitsarbeit
6.5 Management
6.6 Monitoring

7. Vorläufiger Finanzierungs- und Zeitplan

8. Anlagen
8.1 Auswertung der Fragebögen
8.2 Satzung
8.3
8.4

LEADER in Sachsen - Anhalt Lokale Entwicklungsstrategie für die Colbitz – Letzlinger Heide

1. Regionales Profil


1.1 Profil


Die Colbitz – Letzlinger Heide ist ein historisch gewachsen Landschaft, die schon immer zwischen den
beiden großen Landschaftsräumen der Altmark im Norden und der Magdeburger Börde im Süden lag.
Die Region bildet die Verbindung zwischen der Altmark mit ihren großen Waldflächen und
ausgedehnten Niederungen und der Magdeburger Börde mit dem industriellen Ballungsraum um
Magdeburg. Die Randlage, das nicht zugehören zu den großen Landschaftseinheiten, hat in der
Region seine Spuren hinterlassen. Dies ist einmal an der wirtschaftlichen Entwicklung ablesbar und
zum anderen fehlt bei den Bürgern vielfach die Zusammengehörigkeitsgefühl und die
Heimatverbundenheit. Dieses Potential soll durch die Arbeit der lokalen Aktionsgruppe erschlossen
und die historische, regionale Bezeichnung Colbitz – Letzlinger Heide soll mit Leben erfüllt werden.
Aus diesem Grund hat die LAG nicht den Wettbewerbsaufruf und die Ausreichung von Fördermittel
abgewartet sondern sofort mit der Arbeit begonnen. Im November 2005 fand in Dolle die
Gründungsversammlung der LAG statt. Als erstes Projekt wird ab 2007 ein gemeinsamer
Kulturkalender für die Region veröffentlicht. Damit wird erstmals seit langer Zeit verdeutlicht, es gibt
eine Region Colbitz - Letzlinger Heide die zusammen etwas bewegen will (siehe Punkt 4.3.3).

Die oben beschrieben Situation an Rand zu stehen hat sich durch den Bau eines militärischen
Übungsgeländes im zentralen Bereich der Heide vor über 70 Jahren vertieft. Diesen Übungsplatz
übernahm nach 1945 die Sowjetarmee. Aus diesem Grund konnte die Fläche Jahrzehnte lang nicht
mehr betreten werden. Dadurch verstärkte sich die Trennung der Region. Mit der Wende und der
Übernahme des Truppenübungsplatzes durch die Bundeswehr entstand das modernste
Gefechtsübungszentrum und die Heide wurde teilweise wieder für die Anwohner geöffnet. Die
Heidestraße verbindet jetzt den südlichen und den nordwestlichen Teil der Colbitz – Letzlinger Heide.
Die weitere Besonderheit der Region liegt in ihrem inneren Spannungsfeld zwischen den beiden
unterschiedlichen Teilräumen. Im südlichen Teil, an der Autobahn dominieren Gewerbegebiet und die
ertragsstarken Böden das wirtschaftliche geschehen. Dagegen ist der nördlichen Teil nicht so
wirtschaftsstark.

Hervorragend ist die verkehrsgünstige Lage. Durch die Autobahn A 2 und A 14 wird die Region
erschlossen und mit den benachbarten Ballungsräumen verbunden. Auch verlaufen wichtige
Bahnlinien und der Mittellandkanal durch die Region. Im Gebiet liegt der Colbitzer Lindenwald, ein
einmaliger Naturraum, der viele Menschen besonders zur Lindenblüte anzieht. Dieser Lindenwald ist
eingebettet in die große Waldflächen der Colbitz – Letzlinger Heide. Jedes Jahr ziehen die Ginsterund
Heideblüte viele Gäste an. Hier wird auch der bekannte Heidespargel angebaut. Das
Wasserwerk Colbitz liegt ebenfalls im Gebiet. Dieses versorgt Magdeburg und die Umgebung mit
hervorragendem Trinkwasser. Mit dem Jagdschloss der Preußenkönige in Letzlingen und den
ehemaligen Klöstern in Hillersleben und Groß Ammensleben (Straße der Romanik) findet man in der
Region Baudenkmäler von herausragender Bedeutung.

Im südlichen Teil findet man ertragsstarke Böden und eine sehr gut entwickelte Industrie. Die Flächen
um Barleben sind Teil des Ballungsraumes um die Landeshauptstadt Magdeburg. Sie haben sich in
den letzten 15 Jahren sehr dynamisch entwickelt. Hier wurde der Technologiepark Ostfalen mit einem
erfolgreichen Innovations- und Gründerzentrum angesiedelt. In Zielitz befindet sich das größte
Kaliwerk Europas, das mit seiner Produktion von Düngemitteln die Grundlagen schafft für eine
industrielle Landwirtschaft.
Als zentraler Ort liegt die Kleinstadt Wolmirstedt in Mitten der Region und sichert die soziale und
gesundheitliche Versorgung der Region. Für den nordwestlichen Teilbereich übernimmt die Stadt
Gardelegen die Funktion eines zentralen Ortes.

1.2 Lage im Raum

Die Colbitz – Letzlinger Heide liegt im nördlichen Teil des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, direkt
nördlich der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Region ist Teil des Ohrekreises und des
Altmarkkreises Salzwedel. Damit berührt die Region die beiden Planungsgemeinschaften Magdeburg
und Altmark mit ihren jeweils eigenständigen integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten.
Weiterhin ist Region teil von zwei Amtsbereichen der Ämter für Agrarstruktur, Landwirtschaft und
Forsten einmal das ALFF Mitte in Wanzleben und das ALFF Nord in Salzwedel. Diese administrativen
Grenzen werden durch die LAG überschritten, damit wird die Idee von LEADER, dass sich Region mit
ihren Menschen zusammenfinden sollen und nicht Verwaltungsstrukturen, umgesetzt.
Insgesamt ist die Region ländlich geprägt. Zur LAG haben sich die Bürger der Gemeinden Niedere
Börde, Barleben, Letzlingen, Hottendorf, Jävenitz und Kloster Neundorf, die Verwaltungsgemeinschaft
ELBE – HEIDE und Wolmirstedt zusammengeschlossen. Durch die BAB 2 wird der südliche Teil der
Region berührt und der gesamte Raum erschlossen. Die Region umfasst große Teile des historisch
gewachsenen Landschaftsraumes der Colbitz – Letzlinger Heide.

Grenzen der LEADER – Aktionsgruppe Colbitz – Letzlinger – Heide

Durch die LAG Colbitz – Letzlinger Heide wird die Brücke geschlagen zwischen der LAG Mittlere
Altmark im Norden und der LAG Flechtinger Höhenzug im Südwesten der Region.

1.3 Abgrenzung

Die Region wird durch die folgenden Naturräume begrenzt.
- im Norden durch die Altmark
- im Osten durch das Elbtal
- im Süden durch die Magdeburger Börde
- und im Westen durch den Drömling
Dieser naturräumlichen Abgrenzung entspricht die Zusammensetzung und die territoriale Begrenzung
der verbundenen Verwaltungseinheiten.
1.4 Gebietsbeschreibung
Die Landschaft der Colbitz – Letzlinger Heide wurde entscheidend in der Eiszeit geprägt. Heute findet
man im nördlichen Teil große zusammenhängende Waldflächen. Es handelt sich um ausgedehnte
Nadelwälder auf Sandstandorten. Flächen mit besseren Böden werden landwirtschaftlich genutzt. Hier
haben sich die einzelnen Dörfer und die Stadt Wolmirstedt entwickelt. Man findet im nördlichen Teil
leichte Böden und eine lockere Siedlungsstruktur. Dieser Bereich reicht bis zu einer Linie entlang der
Ortschaften Hillersleben – Samswegen – Mose – Farsleben – Zielitz. Deutlich unterscheidet sich der
nördliche vom südlichen Teil der Region. Im südlichen Teil findet man ertragsstärkere Böden, die
überwiegend ackerbaulich genutzt werden. Hier berührt die Region den Ballungsraum um
Magdeburg. Die Dörfer im südlichen Teil haben sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt.
Hier sind große Gewerbegebiete entstanden und um die Dörfer haben sich große Wohngebiete
angesiedelt.

Übersicht der Strukturdaten (Stand 31.12.2004)



Einwohnerdichte der LAG 71,0 Einwohner / km²
Einwohnerdichte des Altmarkkreises 42,0 Einwohner / km²
Einwohnerdichte des Ohrekreises 77,0 Einwohner / km²
Einwohnerdichte des Landes 121,0 Einwohner / km²

Der Kernbereich der Heide wird als Truppenübungsplatz genutzt und ist siedlungsfrei. Hier hat sich
eine einmaliger Naturraum entwickelt. Es ist die größte nicht landwirtschaftlich genutzte Freifläche
Deutschlands.
Die Heide selbst führt kaum Wasser, sondern sammelt, einem Speicher gleich, das Regenwasser zu
einem der größten Trinkwasserreservoire Deutschlands. Im Randbereich der Heide liegen die
natürlichen Quellgebiete der kleinen Flüsse wie Uchte und Tanger. Diese bilden mit den
Naturschutzgebieten „Jävenitzer Moor“ und „Mahlpfuhler Fenn“ großer überregional bedeutsame
Feuchtgebiete.

1.5 Bevölkerungsstruktur

Insgesamt besitzt die Region eine mittlere Bevölkerungsdichte (siehe Zustellung weiter oben, unter
der Tabelle). Sie liegt knapp unter dem Durchschnitt des Ohrekreises und deutlich über der
Einwohnerdichte des Altmarkkreises. Wie in ganz Sachsen – Anhalt so ist auch in der Region
insgesamt die Einwohnerzahl rückläufig. Dabei ist die Entwicklung regional verschieden. In der
Gemeinde Barleben und in der Stadt Wolmirstedt stagniert die Entwicklung. Rückläufig sind die
Einwohnerzahlen im nordöstlichen Teil der Region. Dagegen können die Gemeinden im Nordwesten
der Region (Letzlingen und Jävenitz) einen leichten Zuwachs verzeichnen. Allgemein war in den
Gemeinden nach 1990 ein Anstieg der Einwohnerzahlen zu verzeichnen, der sich bis heute deutlich
abgeschwächt hat oder wie in verschiedenen Gemeinden leicht rückläufig ist.
Wie im gesamten Land hat sich auch in der Region die Altersstruktur der Bevölkerung ungünstig
entwickelt. Durch geringe Geburtenraten und die Abwanderung junger Familien aus der Region ist
eine Überalterung der Bevölkerung zu beobachten.

Arbeitslosenstatistik:
Die hohe Arbeitslosigkeit stellt für Sachsen-Anhalt insgesamt ein vordergründiges Problem dar, das
sich in den peripheren ländlichen Regionen (nordöstlicher Bereich) noch verstärkt. Da keine aktuellen
und konkreten Zahlen für die Region (einzelne Gemeinden) vorliegen haben wir auf die Angaben zu
den Landkreisen zurück gegriffen.

Arbeitslosenzahlen Februar 2006
Deutschland 12,2 % Sachsen-Anhalt 20,8 %
Ostdeutschland 19,5 % Ohrekreis 16,1 %
Westdeutschland 10,4 % Salzwedel 20,5 %

In der Region sind die Arbeitslosenzahlen im Vergleich zu Sachsen-Anhalt relativ günstig. Dies darf
aber nicht drüber hinwegtäuschen, dass die Arbeitslosigkeit ein zentrales Problem für den Raum der
LAG darstellt.


1.6 Siedlungsstruktur

Der Raum der lokalen Entwicklungsstrategie ist ländlich geprägt, es überwiegen dörfliche Siedlungen.
Wolmirstedt ist die einzige größere Stadt innerhalb des Gebietes der LAG und erfüllt die Funktion
eines ländlichen Zentrums. Typisch für die Region sind sogenannte Haufen- und Straßendörfer. Je
nach der individuellen Entwicklungsgeschichte wurde dieses Siedlungsmuster abgewandelt. Für viele
Ortschaften sind die historischen Gebäude bestimmend für die Ortsstruktur (Rogätz, Angern,
Letzlingen, Groß Ammensleben).
Deutlich ist die unterschiedliche Entwicklung der Dörfer im Gesamtraum abzulesen. Im Ballungsraum
Magdeburg (Niedere Börde und Barleben) sind seit 1990 sehr große Wohn- und Gewerbegebiete
entstanden. Hier kann man deutliche Urbanisierungsprozesse ablesen.
Dagegen findet man im ländlich geprägten nordöstlichen Teil der Region Dörfer ohne eine
nennenswerte Erweiterung der bebauten Flächen.
Die Siedlungen sind relativ gleichmäßig um den zentralen siedlungsfreien Raum des TÜP Altmark, im
Raum verteilt. Dieses Kerngebiet ist das größte unbewohnte gebiet in Deutschland und sehr dünn
besiedelt. Die Fläche des Truppenübungsplatzes wird nicht durch Verkehrswege unterbrochen und
stellt einen sehr großen unzerschnittenen Raum dar. Deutlich ist eine Zunahme der
Besiedlungsdichte vom bewaldeten Nordteil zu dem ackerbaulich genutzten Südteil zu verzeichnen.

1.7 Soziokulturelle Infrastruktur

Die Region besitzt ein flächendeckendes Netz an Kindertagesstätten und Grundschulen.
Sekundarschulen gibt es in Zielitz, Wolmirstedt und Barleben. Weiterhin findet man in der Region
zwei Gymnasien, einmal das Kurfürst Joachim-Friedrich Gymnasium in Wolmirstedt und das private
Gymnasium „Pierre Trudeau“ des Trägervereins ECOLE in Barleben. Für die Region hat sich
Wolmirstedt als Schulzentrum mit Grundschulen, Sekundarschulen und dem Gymnasium
herausgebildet. Die Ortschaften im nordwestlichen Bereich der Region haben sich im Rahmen der
Bildung auf die ehemalige Kreisstadt Gardelegen orientiert.
Eine medizinische Grundversorgung ist flächendeckend in der Region gegeben. Fachärzte sind in der
Stadt Wolmirstedt konzentriert und versorgen das Umland. Die Betreuung Behinderter wird durch das
Bodelschwinghaus in Wolmirstedt sowie die Caritas gewährleistet. In der Region sind Pflegeheime,
Altersheime und altersgerechte Wohnanlagen ausreichend vorhanden.

Im Raum finden die Bürger ein breit gefächertes kulturelles Angebot, Schwerpunkte sind die
Mittellandhalle in Barleben, die Schlossdomäne in Wolmirstedt, die Domäne in Groß Ammensleben
das Holzhaustheater in Zielitz und das Schloss Letzlingen. Über die Grenzen der Region ist das OKLIVE
– Ensemble bekannt.
In der Region gibt es in allen Ortschaften Sportvereine und Sportgruppen. Die bekanntesten sind die
Gewichtheber in Samswegen (1. Bundesliga), Teakwando in Wolmirstedt und der Radball in Colbitz.

1.8 Industrie, Handel und Gewerbe

Gewerbe, Handwerk und Industrie
In seiner Struktur wird die Region vor allem landwirtschaftlich geprägt. Um die Stadt Wolmirstedt, in
Colbitz, der Niederen Börde, in Zielitz und in der Gemeinde Barleben haben sich industrielle
Strukturen entwickelt. Gegenwärtig wird die wirtschaftliche Struktur in der Region in allen Branchen
vor allem durch kleine und wenige mittelständige Unternehmen gekennzeichnet. Als wichtigste
Großunternehmen sind das Kaliwerk der Kali und Salz AG in Zielitz, das Feinkostwerk Hamker in
Rogätz, das Pharmazeutische Unternehmen Salutas in Barleben, die Werke zur Herstellung von
Baustoffen in Colbitz und Groß Ammensleben, das Gefechtsübungszentrum in Letzlingen sowie die
Heidebrauerei und das Wasserwerk in Colbitz zu nennen. Hervorzuheben ist der Standort des
Innovations- und Gründerzentrums in Barleben als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und
Wissenschaft. Im IGZ wurden in den vergangenen Jahren verschiedene innovative Firmen gegründet,
die sich im Technologiepark Ostfalen angesiedelt haben.
Der Bereich des Handwerks weist insgesamt in den zurückliegenden Jahren eine positive Entwicklung
auf. Damit trug sie wesentlich zum bisherigen wirtschaftlichen Aufschwung bei. Die Entwicklung der
einzelnen Branchen ist sehr unterschiedlich.

Handel
Auch im Handel haben sich in den letzten Jahren deutliche Konzentrationsprozesse vollzogen. Im
Ballungsraum Magdeburg (Elbepark und Pfahlberg) entstanden große Einkaufsmärkte und
Handelszentren. Durch diese Märkte wird viel Kaufkraft aus der Region abgezogen. Kleinere
wohnungsnahe Versorgungseinrichtungen wurden in den Dörfern aufgegeben.
In der Region findet man verschiedene kleine Ortschaften, in denen keine Möglichkeit der Versorgung
mit Lebensmitteln und den Waren des täglichen Bedarfs besteht.
Die Einwohner sind auf das Auto angewiesen, um sich in den großen Märkten mit den notwendigen
Dingen zu versorgen. Dies führt wieder zu einem starken Anstieg der Verkehrsströme.

1.9 Verkehr

Der Raum der lokalen Entwicklungsstrategie wird durch die folgenden überregionalen Verkehrswege
erschlossen:
Binnenschifffahrt:
- Der Mittellandkanal mit dem Umschlagplatz in Vahldorf berührt den südlichen Teil der Region.
- Die Elbe mit der Fähre in Rogätz bildet die östliche Grenze der Region.
Bahn
- Die Bahnstrecke Magdeburg - Stendal durchschneidet die Region. In den Ortschaften
Wolmirstedt, Zielitz, Rogätz und Mahlwinkel befinden sich Bahnhöfe, durch die eine
Anbindung der Region gewährleistet ist.
- Die Bahnstrecke Magdeburg – Oebisfelde erschließt mit den Bahnhöfen in Barleben,
Meitzendorf und Groß Ammensleben den südlichen Teil der Region.
- Der nördliche Teil der Region wird durch die Bahnstrecke Stendal – Hannover berührt.
Autobahn
- Die sechsspurige Autobahn BAB 2 zwischen Berlin und Hannover berührt den südlichen Rand
der Region. Erschlossen wird die Region durch die Abfahrten in Barleben (Magdeburg - Mitte)
und Ebendorf.
- Ab 2006 wird die Autobahn BAB 14 verlängert. Diese endet zur Zeit bei Meitzendorf. Sie soll
über Stendal an die Autobahn Berlin – Hamburg angebunden werden. Damit wird die Region
mittig durchschnitten. Die neue Autobahn erhält mehrere Anschlussstellen in der Region, z.B.
bei Jersleben, Samswegen / Wolmirstedt, Wolmirstedt – Nord / Colbitz und Colbitz / Dolle.
Bundesstraßen
- Die Bundesstraße 189 Magdeburg – Stendal erschließt in Nord – Süd – Richtung die Region.
- Die Bundesstraße 71 Magdeburg – Haldensleben – Gardelegen berührt den südlichen und
westlichen Teil der Region.
- Mit der B 188 wird der nördliche Heiderand erschlossen.
Land- und Kreisstraßen
- Die einzelnen Ortschaften werden sehr gut durch eine Vielzahl von Land- und Kreisstraßen
angebunden.
Anlagen des Luftverkehrs sind in der Region nicht vorhanden. In Mahlwinkel befinden sich die
Anlagen eines ehemaligen Militärflughafens der Sowjetarmee.

1.10 Land- und Forstwirtschaft


Der Wirtschaftszweig Landwirtschaft spielt in unserer Region nach wie vor eine bedeutende Rolle und
ist mit der größte Arbeitgeber. Bei den landwirtschaftlichen Unternehmen handelt es sich um alle
Rechts- und Erwerbsformen. Die durchschnittliche Betriebsgröße beträgt 240 ha LF (lt. Statistische
Landesamt 2005). Es gibt regional erhebliche Differenzen hinsichtlich der Qualität der Standorte für
die landwirtschaftliche Produktion. So sind auf den wald- und grünlandarmen Lößstandorten im
südlichen Teil der Region insbesondere wettbewerbsstarke Marktfruchtbetriebe anzutreffen. Auf den
Äckern werden vor allem Getreide und Zuckerrüben angebaut. Eine große Bedeutung hat der
Gemüseanbau auf dem Freiland.

Im Norden dominieren ertragsschwache Standorte und ein hoher Grünlandanteil. Zur nachhaltigen
Sicherung landwirtschaftlicher Existenzen wird in diesen Gebieten neben Marktfruchtanbau eine
leistungsstarke tierische Veredlung, vor allem die Milcherzeugung und Schweineproduktion, betrieben.
Weit verbreitet ist auch auf den leichten Böden der Anbau von Sonderkulturen, insbesondere Spargel.

Infolge drastisch gestiegener Energiepreise werden der Anbau und die Verwertung Nachwachsender
Rohstoffe künftig für die landwirtschaftlichen Unternehmen eine bedeutende Einkommensalternative
darstellen. Die Strom- und Wärmeproduktion erfolgt überwiegend durch Biogasanlagen und die
Verbrennung fester Biomasse z. B. in Holzkraftwerken. In der Region sind bereits fünf Biogasanlagen
in Betrieb, während die Verbrennung von Holzpellets in Heizungen im Kommen ist.
Der Maschinenring, als moderner Dienstleister in der Landwirtschaft, gewährleistet durch optimalen
geplanten Einsatz von Maschinen und Arbeitskräften, die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und damit
den Erfolg für jedes landwirtschaftliche Unternehmen.

Die Waldflächen der Colbitz-Letzlinger Heide betragen etwa 67.500 ha. Die Kiefer ist mit Rund 90%
die vorherrschende Baumart.




Der Landeswald wird durch den Landesforstbetrieb Mahlpfuhl bewirtschaftet. Die Waldflächen des
Bundes befinden sich auf dem Truppenübungsplatz Letzlinger Heide einschließlich der Freiflächen
und werden durch das Bundesforstamt Letzlinger Heide bewirtschaftet. Die Privatwaldflächen werden
durch das Betreuungsforstamt Letzlingen betreut. Die BVVG Flächen werden durch die LAFOS
bewirtschaftet.
Die selbst verwalteten Betriebe sind in der Regel solche über 100 ha Betriebsgröße und eigenem
forstlichem Sachverstand. Betreuter Privatwald ist in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert und
werden durch das Betreuungsforstamt Letzlingen betreut und bewirtschaftet. Der nicht organisierte
Privatwald ist in der Regel Kleinstprivatwald, der nicht bewirtschaftet wird, bzw. ohne forstliche
Betreuung ist.

1.11 Erholung und Fremdenverkehr

Der Landschaftsraum besitzt durch seine vielgestaltige naturräumliche Ausstattung, vor allem durch
die ausgedehnten Waldflächen der Colbitz-Letzlinger Heide und das Ohre- und Elbtal, eine große
Erholungseignung. Die vielfältige Heidelandschaft besteht aus ausgedehnte Kiefernforste,
Laubmischwälder mit Eichen, Hainbuchen und Birken. Sie bietet Lebensraum für viele seltene und
geschützte Pflanzen und Tiere und war seit dem 16. Jahrhundert ein bevorzugtes Jagdgebiet der
Brandenburger Kurfürsten. Ihre Jagdleidenschaft war Garant für den Erhalt der großen Waldflächen.
Der Lindenwald in Colbitz hat sich als größter Lindenwald Europas zu einer überregionalen
bedeutenden und damit einmaligen Waldgesellschaft entwickelt.
Im Elbtal berühren das „Blaue Band“ und der Elberadwanderweg als überregionale Tourismusachsen
den Raum. Die Gemeinde Rogätz ist Teil des „Blauen Bandes“ Sachsen-Anhalt (Touristische
Markensäule). Schwerpunktorte für die Erholung sind unter anderem das Heidecamp, der Jersleber
und Barleber See sowie die umfangreichen kulturhistorischen Angebote. Viele Heidestädte und
Heidedörfer verfügen über interessante Bauwerke und architektonische Kostbarkeiten. Bedeutende
Baudenkmäler, wie Burgen, Schlösser, Kirchen und Klöster romanischen Baustils haben Jahrhunderte
überlebt. Hervorzuheben ist hier das Jagdschloss Letzlingen, als letztes erhaltenes Hohenzollern-
Schloss in Sachsen-Anhalt. Auch führt die „Straße der Romanik“ (Groß Ammensleben, Hillersleben
und Kloster Neuendorf) durch die Region.

Die Colbitz – Letzlinger Heide ist durch seinen ländlichen Charakter geprägt und hat daher für den
Landurlaub einen hohen Stellenwert. Vielfach nutzen die Einwohner der benachbarten
Ballungszentren (Magdeburg, Wolfsburg, Braunschweig, Berlin und Brandenburg) die Waldflächen
zum Wandern, Radfahren und zur Entspannung. Beeindruckend ist die Vielzahl der touristischen
Sehenswürdigkeiten und Kleinode in der Colbitz-Letzlinger Heide. In der Region bestehen schon sehr
gute kulturelle und touristische Einzelangebote, die in Zukunft noch mehr miteinander vernetzt und
erweitert werden sollen. Auch haben sich Schwerpunkte für den Gesundheits- und Wellnesstourismus
herausgebildet werden, wie beispielsweise das Wellness-Hotel in Dolle.
Die Region wird unter dem Aspekt des Fremdenverkehrs durch den Tourismusverband Colbitz-
Letzlinger-Heide e.V. vermarktet. Günstig für die Region ist die schnelle Erreichbarkeit von den
benachbarten Zentren. Über die Bundesautobahn BAB 2 kann man von Magdeburg und
Braunschweig innerhalb einer Stunde in diese Region gelangen. Ebenso erreicht man schnell von
Berlin die Orte in der Colbitz-Letzlinger Heide. Durch die ausgebaute Verbindungsstraße
„Heidestraße“ zwischen der B 71 und der B 189 ist die Region auch direkt durch die Heide
miteinander verbunden.

1.12 Naturräumliche Grundlagen / Umweltsituation


Landschaftsräumliche Gliederung
Den Kern der LEADER – Region bildet die Colbitz – Letzlinger Heide. Einer eiszeitlich geprägten
Landschaft, die durch End- und Grundmoränezüge geprägt wird. In den Randbereichen im Süden und
Osten liegen die Täler von Ohre und Elbe im LAG - Gebiet. Der südlichste Bereich um Barleben und
Groß Ammensleben berührt den nördlichen Rand der Niederen Börde.

Boden und Geologie
Die Landschaft wurde eiszeitlich geprägt. Die Colbitz – Letzlinger Heide wird durch Endmoränen
geprägt. Diese wurden beim warthestadialen Inlandeisvorstoß (Saale 2) aufgeschüttet und aufgestaut.
Im Untersuchungsraum verläuft der Hauptendmoränenzug der Plankener Eisrandlage.
Hochflächensande sind die dominierenden Decksubstrate. Dagegen findet man in den großen Tälern
von Ohre und Elbe sie Flussablagerungen des Holozäns. Weiter in Richtung Süden wurden die
Ablagerungen der saaleeiszeitlichen Grundmoräne im Drenthestadial durch Löss abgedeckt. Hier
haben sich sehr ertragsstarke Schwarzerden entwickelt. Unter diesen oberflächennahen Schichten
findet man das Grundgebirge mit den Ablagerungen des Juras, Trias und Zechsteins. Wichtig für den
Raum sind die Salzablagerungen aus dem Zechstein (Calvörder Scholle). Diese werden zur
Gewinnung von Kalidüngemitteln im Schacht Zielitz abgebaut.

Klima
Unter Klima verstehen wir den mittleren Zustand aller meteorologischen Erscheinungen in einem
feststehenden Gebiet während eines längeren Beobachtungszeitraumes. Das Klima ist für die
Bodenbildung, die Vegetation und die Verbreitung der Arten von entscheidender Bedeutung.
Überregional liegt der Untersuchungsraum in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und
dem kontinentalen Klimaraum, wobei kontinentale Elemente überwiegen. Großklimatisch wird der
Raum dem „Stärker maritim beeinflussten Binnenland“ zugeordnet. Die Hauptwindrichtung ist Westen.
Die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei 8,9 °C. Das Mikro- oder Lokalklima wird durch die
Geländeform und Vegetationsstruktur beeinflusst.

Wasser
Das gebiet der Lokalen Aktionsgruppe wird durch die Ohre und Elbe entwässert. Diese fließen in
breiten Tälern und haben einen ausgesprochenen Tieflandcharakter. In Richtung dieser Flüssen
entwässert der Raum in kleiner Bächen und Gräben. Durch die Reinigung der Abwässer konnte sich
die Wasserqualität in den kleinen Bächen und Gräben sowie in den beiden Flüssen deutlich
verbessern.
Entsprechend dem geologischen Aufbau (pleistozäne Ablagerungen) findet man relativ komplizierte
Grundwasserverhältnisse vor.

Pflanzen und Tierwelt
Wegen seiner Vielgestaltigkeit findet man im Gebiet der LAG eine reichhaltige und vielfältige Fauna
und Flora. Durch die Nutzung der Umwelt hat sich aus der Naturlandschaft eine Kulturlandschaft
entwickelt. Den nördlichen Bereich prägen die ausgedehnten Waldflächen der Colbitz – Letzlinger
Heide.

Hier wurde im zentralen Bereich zu beginn des letzten Jahrhundert ein Truppenübungsplatz
eingerichtet. In diesem Landschaftsraum befindet sich auch der Colbitzer Lindenwald. Einem
Laubwaldkomplex, der wegen seiner Einmaligkeit bereits 1937 unter Schutzgestellt wurde. Dieses
Gebiet wird als Naturschutzgebiet und FFH – Gebiet (FFH0029LSA) geschützt.
Ein weiteres großes Schutzgebiet in diesem Landschaftsraum ist das Mahlpuhler Fenn. Dieses sichert
ein sehr bedeutendes meso- bis oligotophes Hangmoor, einschließlich von Dünenkomplexen und
Flächen mit wertvollen Eichenmischwäldern. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet und FFH –
Gebiet (FFH 0035 LSA) geschützt. Daneben liegt das FFH – Gebiet (FFH0184LSA) „Erlen-
Eschenwald westlich von Mahlwinkel“. Das gesamt Elbtal wird als Vogelschutzgebiet (SPA0011LSA)
und FFH – Gebiet (FFH0037LSA und FFH0038LSA) geschützt. Ein Teil davon, ist der Rogätzer Hang
mit Ohremündung. Hier wird ein charakteristischer Gesamtausschnitt der Ohre-Elbe-Aue mit
naturnahen Waldgesellschaften mit einem Hangquellmoor geschützt. Auch dieses Gebiet wird
zusätzlich als Naturschutzgebiet geschützt. Im südlichen und südöstlichen teil der region dominieren
Ackerflächen die Landschaft.

Landschaft
Das Landschaftsbild wird durch die Naturräume, die Colbitz-Letzlinger Heide, das Ohrtal, das Elbtal
und die Niedere Börde geprägt. Sehr wertvoll sind vor allem die weiten Sichtbeziehungen von den
Talrändern in die Flusstäler.
Die Colbitz – Letzlinger Heide wirden durch ausgedehnte Nadelwälder, die sich mit Ackerflächen und
feuchten Wiesenniederungen abwechseln, geprägt. Das Relief ist leicht bewegt. Besonders reizvoll
sind die Übergänge zum Elbe- und Ohretal. Hier dominieren Laubwälder und ausgedehnte
Ackerflächen das Landschaftsbild. Die Landschaft ist sehr eben und nur im Nahbereich der
Fließgewässer findet man Wiesenflächen. In der Niederen Börde prägen wegen der ertragsstarken
Böden Ackerflächen den Landschaftsraum. Hier haben sich die Dörfer durch die Nähe zur
Landeshauptstadt Magdeburg sehr dynamisch Entwickelt und es wurden große Gewerbegebiete
erschlossen.

Umweltsituation
Die Umweltqualitätsnormen aus den Richtlinien und Verordnungen der EU und des Bundes werden in
der Region nur kleinräumig in der Nähe der Bundesstraßen und der Autobahn überschritten.
Insgesamt kann man besonders im waldreichen Norden davon ausgehen, dass die Luft nur sehr
geringe Schadstoffbelastungen aus überregionalen Quellen aufweist.
Massiv griff man durch die Errichtung des Kaliwerkes und der Aufschüttung der Halden in den
Naturraum ein. Mit den Halden sind im Raum Binnensalzstellen aufgetreten, die sich auch in der
Zukunft deutlich ausbreiten werden und große Flächen um Loitsche und Heinrichsberg
beeinträchtigen werden.

2. Grundlagen für die lokale Entwicklungsstrategie


2.1 Vorgaben der Europäischen Union


Grundlage für die Entwicklung der Region sind die übergeordneten Richtlinien, Planungen und
Programme. Diese werden im Abschnitt 2 kurz erläutert. Ausführliche Angaben und Zitate können der
Anlage entnommen werden.
Zur Ausrichtung der Förderung der ländlichen Räume wurde durch die Europäische Union am
20.09.2005 die ELER – Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September
2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) beschlossen. Die Gründe für die
Aufstellung dieser Verordnung werden eingehend erläutert (siehe Punkt 11 der ELER - Verordnung) .
Wichtig ist die zielgerichtete Konzentration der eingesetzten Mittel, die in den Punkten 46 und 51
inhaltlich näher und mit dem Blick auf LEADER als Förderinstrument ausgeführt werden. Der genaue
Wortlaut der Punkte und Artikel kann der Anlage 8.2 der Entwicklungsstrategie entnommen werden.

Die dargelegten Gründe für die Aufstellung der ELER – Verordnung und damit für die Entwicklung des
ländlichen Raumes in Europa finden ihre Ausformulierung in den Artikeln 2, 4, 16, 52 und 61 der
Verordnung.

Die Schwerpunkte der ELER – Verordnung sind:
1. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
2. Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
3. Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
4. LEADER
Die ELER – Verordnung wird durch Durchführungsbestimmungen der EU und des Landes untersetzt
und konkretisiert.

2.2 Nationaler Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland


Im März 2006 wurde der Entwurf des „Nationalen Strategieplanes Bundesrepublik Deutschland für die
Entwicklung ländlicher Räume“ veröffentlicht. Der nationale Strategieplan wird wie folgt abgleitet:

„Die Strategischen Leitlinien der EU zeigen die wesentlichen Herausforderungen, Ziele und
Handlungsansätze aus europäischer Sicht. Der Nationale Strategieplan enthält die wirtschaftliche,
strukturelle, ökologische und soziale Situation ländlicher Räume und ihre Entwicklungspotentiale, ein
strategisches Gesamtkonzept sowie Prioritäten für jeden Schwerpunkt einschließlich einer
Quantifizierung der Hauptziele und Indikatoren für die Begleitung und Bewertung.“

Es folgt eine Bewertung des gegenwärtigen Zustandes des ländlichen Raum und unter Punkt 2 wird
das strategische Gesamtkonzept wie folgt zusammengefasst:

„Die ländlichen Gebiete werden in den nächsten Jahren angesichts der veränderten
Rahmenbedingungen (Globalisierung, demografischer Wandel, hohe Arbeitslosigkeit,
unbefriedigendes Wirtschaftswachstum...) vor besonderen Herausforderungen stehen. Der
Europäische rat hat anlässlich der neubelebung der Lissabon- und Göteborg-Strategie
beschlossen, dass in der neuen Förderperiode der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes
(ELER) auch auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten ist. Die Politik für den
ländlichen Raum soll unter besonderer Einbindung der Land- und Forstwirtschaft diese Aufgaben
unterstützen.“

„Mit der Gesamtstrategie werden deshalb Schwerpunktübergreifend insbesondere folgende zentrale
Ziele verfolgt:
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Erschließung neuer Einkommenspotentiale sowie damit
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen innerhalb und außerhalb der Land- und
Forstwirtschaft;
- Verbesserung des Bildungsstandes, der Kompetenz und des Innovationspotentials;
- Stärkung des Umwelt-, Natur-, und Tierschutzes sowie Verbesserung der Produktqualität;
- Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaften vor allem durch Landbewirtschaftung;
- Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum.“

„Als wichtiges Element der gesamten Strategie zur Umsetzung der Politik für ländliche Räume wird ein
multisektoraler, partnerschaftlicher, kooperativer, vernetzender und innovativer Ansatz sein. Dafür
werden unter anderem integrierte lokale Entwicklungsstrategien verstärkt genutzt:
- zur Erarbeitung gemeinsamer Entwicklungsziele,
- zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen,
- zur Nutzung von Synergieeffekten sowie
- zur Erschließung endogener Entwicklungspotentiale und privater Ressourcen.“

Zur Ausgestaltung des Schwerpunktes 4 „LEADER“ der ELER – Verordnung wird folgendes
ausgesagt:

„Thematisch soll der LEADER – Ansatz, ausgehend von den regionalen Bedürfnissen, alle
Schwerpunkte berücksichtigen. Große Bedeutung haben dabei Maßnahmen des Schwerpunktes 3.
Ein Ausgewogener LEADER – Ansatz kann sich nicht nur auf Maßnahmen der ELER – Verordnung
beschränken, vielmehr sind auch andere Förderpolitiken inhaltlich und konzeptionell einzubinden.“

2.3 Vorgaben der Landesregierung

Von der Landesregierung die folgenden Hinweise für die Entwicklung des ländlichen Raumes in der
zukünftigen Förderperiode geben. In der Veröffentlichung „Einsatz der EU – Fonds 2007 – 2013:
Analyse der Ausgangslage und Eckpunkte der Förderstrategie“ (Staatskanzlei des Landes Sachsen-
Anhalt 2004) werden die folgenden Eckpunkte für eine Ausrichtung der Förderpolitik vorgegeben.

Eckpunkte des Landes für den Einsatz der EU-Fonds
1. Die Förderpolitik hat sich im Grundsatz bewährt.
2. Die geringe Mittelausstattung der EU-Fonds nach 2006 sowie rückläufige Einnahmen im
Landeshaushalt erfordern Prioritätensetzung in der Förderpolitik des Landes
3. Um Wachstum und Beschäftigung nachhaltig zu unterstützen, werden die Prioritäten
„Forschung, Entwicklung und Innovation“, „Bildung“ sowie Investions- und
Unternehmensfinanzierung gesetzt.
4. Im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation werden die FuE-Kapazitäten der
Unternehmen gestärkt und der Transfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft verbessert.
5. Bildung: Qualifizierung, Förderung der Selbständigkeit und des Innovationspotenzials.
6. Bildung: Systematische Stärkung und Nutzung der Fähigkeit des Landes von der Krippe bis
zur Hochschule
7. Investitions- und Unternehmensfinanzierung zur Stärkung der Exportbasis und zum Abbauen
der Leistungsbilanzdefizits.
8. Alle EU-Fonds tragen zur Umsetzung der Prioritäten „Forschung, Entwicklung und
Innovation“, „Bildung“ sowie Investitions- und Unternehmensfinanzierung und damit zur
Erfüllung des Wachstums- und Beschäftigungszieles bei.
9. Begleitende Infrastrukturförderung zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung
10. Die Wachstums- und Beschäftigungsorientierung ist zentraler Hebel zur Minderung der
Bevölkerungsverluste und zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels.
11. Rückläufige Einnahmen erfordern eine angepasste Förderstrategie des Landes.
12. Dort wo dies möglich und mit dem Grundsatz der Additionalität vereinbar ist, sollen die EUFonds
zur Erfüllung von Pflichtaufgaben des Landes genutzt werden.
13. Verbesserung der Komplementarität zwischen Landes- und Bundesförderung.
 
Um die Probleme der ländlichen Entwicklung zu lösen, hat das Kabinett am 22.02.2005 beschlossen
die „Allianz ländlicher Raum“ als Informations-, Beratungs- und Ideenbündelungsgremium mit einem
sektorenübergreifenden Ansatz zubilden. Am 21.12.2005 wurde ein Positionspapier der „Allianz
Ländlicher Raum“ veröffentlicht. Dieses beinhaltet die „Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen
Raumes in Sachsen-Anhalt“. Die Leitlinien dieses Positionspapiers bilden auch die Grundlage für die
Entwicklung im Flechtinger Höhenzug. Zur Entwicklung in ländlichen Raum heißt es:

Zur Umsetzung dieser Ideen setzt die „Allianz Ländlicher Raum“ auf die Eigeninitiative der Regionen.
Mit den ILEKs und LEADER sollen die Initiativen vor Ort genutzt werden damit Zielgerichtet die
Fördermittel eingesetzt werden können. Den Grundsätzen der „Allianz ländlicher Raum“ folgen auch
die Aussagen der „Vereinbarung zwischen der CDU Landesverband Sachsen – Anhalt und der SPD
Landesverband Sachsen – Anhalt über die Bildung einer Koalition in der fünften Legislaturperiode des
Landtages Sachsen-Anhalt 2006 – 2011“.

Kernaussagen sind:
- Die Entwicklung auf dem Land ist zu einem Kernthema geworden
- Ein wichtiger Schlüssel zum Erfolgt liegt dabei in der Integration der verschiedenen
Politikfelder und in der Neuausrichtung und Bündelung von Förderinstrumenten.
- Die Koalitionspartner wollen den ländlichen Raum als Lebens-, Wirtschaft- und
Erholungsraum attraktiv entwickeln. Die im Rahmen von Integrierten Entwicklungskonzepten
festgelegten Ziele sollen zur Integrierten Regionalen Entwicklungsplanung qualifiziert werden.
Hierbei soll vorrangig privatem Engagement Unterstützung zum Erhalt und zur Schaffung
dauerhafter Arbeitsplätze gewährt werden.
- Förderung des naturnahen Tourismus und Urlaub auf dem Land

2.4 Vorgaben der Regionen Magdeburg und Altmark

2.4.1 Vorgaben der Raumordnung


Grundlage für die Auswertung der Vorgaben der Raumordnung ist der regionale Entwicklungsplan für
die Planungsregion Magdeburg Stand 26.02.2004. sowie der regionale Entwicklungsplan für die
Planungsregion Altmark vom 15.12.2004. Die genauen Vorgaben können der Anlage 4 entnommen
werden. Diese entsprechend den grundsätzlichen Entwicklungsideen der Lokalen Aktionsgruppe.

In der Raumordnung (regionale Entwicklungspläne für die Planungsregion Magdeburg und Altmark)
wurden für die Region Colbitz – Letzlinger Heide die Schwerpunkte auf den Tourismus gelegt.
- Vorranggebiet Natur und Landschaft sowie Vorbehaltsgebiet Tourismus für die den
waldreichen nördlichen teil der Region.
- Standort großflächiger Freizeitanlagen

Dies entspricht den bisher definierten Zielen der Region, den nördliche waldreiche Teil der Region als
Tourismusregion weiterzuentwickeln und im südlichen Teil geht es vor allem um die weitere
wirtschaftliche Entwicklung.

2.4.2 Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)

Die LAG liegt zum überwiegenden Teil in der Planungsregion Magdeburg. Nur die vier Gemeinden
Hottendorf, Jävenitz, Letzlingen und Kloster Neuendorf liegen im Landkreis Salzwedel und gehören
somit zur Planungsregion Altmark. Aus diesem Grund müssen als Grundlage für die Entwicklung die
jeweiligen Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte herangezogen werden. Dies ist für den
Überwiegenden Teil der Fläche das ILEK der Planungsregion Magdeburg und für die vier Gemeinden
am nördlichen Rand der LAG das ILEK der Planungsregion Altmark.

ILEK für die Planungsregion Magdeburg
Für die Region Magdeburg (Landkreis Jerichower Land, Landkreis Schönebeck, Bördekreis,
Ohrekreis und die ländlichen Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg) wurde 2005/2006 das ILEK
„Region Magdeburg“ erarbeitet und am 26.01.2006 durch die Koordinierungsgruppe bestätigt. Die
Rechtsgrundlage für das ILEK bilden die Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen
Entwicklung in der Bund – Länder – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK), GAK – Rahmenplan 2005. Die Ausrichtung des ILEK entspricht den Inhalten
und Schwerpunkten der ELER – Verordnung und wurde aus dieser abgeleitet. Entsprechend der
Vorgaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Umweltschutz sind die lokalen
Entwicklungsstrategien aus dem ILEK zu entwickeln.

Die Region hat sich aktiv in die Erarbeitung des ILEK für die Planungsregion Magdeburg eingebracht.
Mit Herrn Westhus (LEADER – Manager) wurde vereinbart, dass die Interessen der Region in der
Koordinierungsgruppe gewahrt werden. Dadurch war es möglich, den ILEK – Prozess aktiv zu
begleiten.

Das ILEK ist intern verbindlich für die Bewilligungsbehörden, unabhängig von den allgemeinen
Aussagen, bezogen auf den ländlichen Raum.

Speziell zur LAG „Colbitz –Letzlinger Heide“ wurde im ILEK unter Punkt 6.4 „Schwerpunkt 4:
Kompetenzentwicklung und Motivation“ das folgende Ziel formuliert:

Die LAG Colbitz – Letzlinger Heide hat sich am 23.11.2005 gegründet mit der Unterstützung der LAG
Flechtinger Höhenzug, die ihre mehrjährige Erfahrungen in den Prozess einbringen kann. Die LAG
Colbitz – Letzlinger Heide erstreckt sich in der Planungsregion Magdeburg über die
Verwaltungsgemeinschaft Elbe – Heide und Wolmirstedt sowie die Einheitsgemeinden Niedere Börde
und Barleben. Aus dem Landkreis Salzwedel kommen vier weitere Gemeinden hinzu. Zu den
thematischen Schwerpunkten und Aufgaben werden die Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und
forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte,
Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie im Forstsektor, die
Erhaltung, Pflege und der Ausbau der vorhandenen touristisch zu nutzenden ländlichen Infrastruktur
sowie des weiteren die Schaffung neuer touristischer Geschäftsfelder zählen, die im Bereich der
Achse III der ELER – VO liegen.

ILEK für die Planungsregion Altmark
Für die Altmark (Landkreis Salwedel und Stendal) wurde im Mai 2006 ein Entwurf für ein integriertes
ländliches Entwicklungskonzept fertiggestellt. Dabei handelt es sich um eine Fortschreibung, die die
Vielzahl an regional bedeutsamen Planungen in der Altmark zusammengefasst hat. Das ILEK der
Altmark wurde mit dem Leitbild „Die Altmark mittendrin – wettbewerbsfähig und lebenswert“
erarbeitet.

In der Anlage zum ILEK der Altmark wurde ein Leitfaden zur Entwicklung und Auswahl von
Leitprojekten im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung in der Altmark beigelegt. Dieser kann
ebenfalls zur Vorkontrolle für Projekte der LAG herangezogen werden.

Die in den beiden ILEK entwickelten einzelnen Handlungslinien und Handlungsfelder können
vollständig der Anlage 3 entnommen werden. Diese Handlungslinien und Handlungsfelder bilden den
Rahmen und die Grundlage für die Entwicklung des ländlichen Raumes in den beiden Regionen. Hier
wurden auch als Basis für die Projektkriterien unserer LEADER – Projekte die Mindestanforderung für
ILEK – Projekte dargestellt.

2.5 Anwendung der Grundlagen auf die Region

2.5.1 Stärken und Schwächen der Region

Im Regionalen Profil (Kapiteln 1) haben wir den jetzigen Zustand der Region umfassend beschrieben.
Alle Stärken, Schwächen und Entwicklungspotentiale wurden eingehend dargelegt und die
Zusammenhänge erläutert. Als Zusammenfassung dieser Darstellungen gilt die folgende Tabelle. Hier
werden noch einmal kurz die wichtigen Stärken und Schwächen der Region gegenübergestellt. Aus
diesem vorhandenen Potential leiten sich die strategischen Ansätze für das Regionale
Entwicklungsprogramm ab.
Diese werden mit den Handlungslinien und Handlungsfelder des ILEKs für die Region Magdeburg und
Altmark abgeglichen.

Stärken-Schwächen-Analyse
Für die Region bestehen die folgenden Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken bei der weiteren Entwicklung:










2.5.2 Handlungslinien

In der Stärken- und Schwächenanalyse wurde die Handlungsmöglichkeiten der Region analysiert und
den folgenden Handlungslinien aus dem ILEK für die Planungsregion Magdeburg und der Altmark
zugeordnet. In den grünen Kästchen wurden immer möglich Einflussmöglichen ermittelt und den
Konkreten Handlungsfeldern bzw. Handlungslinien zugeordnet. Damit wird gewährleistet, dass sich
das lokale Entwicklungskonzept aus dem ILEK entwickelt. Ausführlich sind die Handlungslinien und
Handlungsfelder der beiden integrierten ländlichen nEntwicklungskonzepte in der Anlage 4 dargestellt.

Hier folgend die aus Stärken- und Schwächenanalyse ermittelten möglichen Handlungslinien /
Handlungsfelder für die Entwicklung der Region.

Schwerpunkt 1
Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Stärkung der Wirtschaftskraft
- Handlungslinie A
Schaffung von Arbeitsplätzen durch wettbewerbs- und innovationsfähige Land- und
Forstwirtschaft
- Handlungslinie B
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Kleinstunternehmen
- Handlungslinie C
Schaffung von Arbeitsplätzen im Tourismus

Schwerpunkt 2
Verminderung der Abwanderung, insbesondere der Jugend aus den Dörfern
- Handlungslinie D
Ausbau der Halte- und Rückkehrfaktoren für Jugendliche und Familien

Schwerpunkt 3
Anpassung der Infrastruktur für die Daseinsvorsorge und Erhaltung des dorftypischen Charakters
- Handlungslinie E
Anpassung der Infrastruktur für die Daseinsvorsorge

Schwerpunkt 4
Kompetenz und Motivation
- Handlungslinie G
Kompetenzentwicklung und Motivation der Bevölkerung durch nichtinvestive Maßnahmen

Schwerpunkt 5
Moderner Naturschutz in Zusammenarbeit mit dem Tourismus und der Land- und Forstwirtschaft
- Handlungslinie I
Verknüpfung von modernem Naturschutz mit der Land- und Forstwirtschaft
Für die Planungsregion Altmark wurden die folgenden Handlungslinien und Handlungsfelder aus dem
ILEK identifiziert:


Damit wurden an Hand des Bedarfs und der Möglichkeiten der Region fast aller Handlungslinien aus
dem ILEK für die Planungsregion Magdeburg und Altmark als Ansatz für eine Regionalentwicklung
identifiziert. Als nächster Schritt wird nach der Ermittlung des Bedarfs der Region (Handlungsfelder)
der gesetzliche Rahmen überprüft und es werden die Schwerpunkte und Entwicklungsakzente für die
Region an Hand des Leitbildes und der gesteckten Ziele definiert. Es erfolgte die Überprüfung des
ermittelten Bedarfs aus der Stärken und Schwächenanalyse mit den subjektiv gesehen Bedarfs der
Bewohner auf der Grundlage der Befragung (siehe nächster Punkt).

2.5.3 Auswertung der Befragung

Als Ausgangspunkt für die Aufstellung der lokalen Entwicklungsstrategie wurde im Januar 2006 ein
Fragebogen an alle interessierten Bürger sowie die Verwaltungen der Region versendet. An Hand der
zurück gesendeten Fragebögen konnte ein erster Überblick über die Interessen der Region gewonnen
werden. Der Fragebogen lehnt sich an die Halbzeitbewertung der bestehenden LEADER – Gruppen
an (Förderphase 2000 – 2006). Damit für spätere Evaluationen ein Ausgangspunkt definiert wurden
um Entwicklungen zu beschreiben. Die Auswertung der Befragung liegt als Anlage der lokalen
Entwicklungsstrategie bei.

Fragenkomplex:
Wie bewerten Sie die folgenden Faktoren in ihrem Gebiet auf einer Skale von 1 – 6
Die folgenden Schwerpunkte konnten aus der Befragung herauskristallisiert werden:
Ziel der Frage war es herauszuarbeiten, welche Schwerpunkte für die Entwicklung der Region
bestehen, welche Defizite durch die Bürger erkannt werden bzw. welche Stärken es gibt.

- Bekanntheitsgrad der natürlichen Potentiale der Region
- Aufgeschlossenheit der Menschen gegenüber Neuem / Innovationsfähigkeit
- Risikobereitschaft der Menschen
- Risikobereitschaft der Unternehmen
- Risikobereitschaft der Verwaltung
- Regionale Angebote und die Möglichkeiten neuer Medien im täglichen Leben
- Arbeitsplatzangebote (ganz wichtig)
- Situation der Frauen am Arbeitsmarkt
- Tourismusrelevante Dienstleistungen und Angebote

Fragenkomplex:
Was sind aus ihrer Sicht die wichtigsten Ziele der regionalen Initiative? Bewertung der Ziele nach
Ihrer Wichtigkeit für die Region.
Als besonders wichtig wurden die folgenden Ziele angegeben:
- Schaffung neuer nachhaltiger Einkommensquellen
- Schaffung neuer Dienstleistungen angepasst an die Bedürfnisse der Bevölkerung
- Effizienter Ressourceneinsatz
- Einführung neuer umweltschonender Produkte und Verfahren
- Schaffung regionaler Stoff- und Energiekreisläufe

Bei der Auswertung der Befragung ergaben sich die folgenden Schwerpunkte für eine regionale
Entwicklung:
- Nachfrage nach Arbeitsplätzen und neuen Einkommensquellen
- Hoher Stellenwert des Tourismuses in der Region
- Aufgeschlossenheit der Bürger, Firmen und der Verwaltung gegenüber den neuen Medien
und innovativen Ansätzen.
- Verbesserung der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt
- Die Auswirkungen von Entwicklungsmaßnahmen auf die Umwelt und der Schutz der Umwelt
sind ein wesentliches Anliegen der Bürger.

Die Schwerpunkte aus der Befragung entsprechen den identifizierten Handlungslinien für die Region
aus der Stärken- und Schwächenanalyse bzw. unterstützen diese. Die Ergebnisse der Befragung
verdeutlichen die Aufgeschlossenheit der Bewohner für die möglichen Veränderungen durch den
begonnen regionalen Entwicklungsprozess.

3. Leitbild der Region

3.1 Leitbild


Unter Leitbild versteht man die Darstellung eines wünschenswerten zukünftigen Zustandes, der durch
zielbewusstes Handeln und Verhalten erreicht werden kann. Es wird eine ganzheitliche, umfassende
Entwicklung der Region zur Zukunftsregion angestrebt. Dabei ist es nicht Ziel der
Entwicklungsstrategie, die Lebensbedingungen im Raum zu vereinheitlichen, vielmehr sollen die
Besonderheiten als Stärken hervorgehoben und so eine positive Entwicklung vorangebracht werden.
Im südlichen Bereich wird der Schwerpunkt auf eine wirtschaftliche Entwicklung gelegt. Dagegen soll
der nördliche, durch die ausgedehnten Waldflächen geprägte Teilbereich der Region, als
Schwerpunkt den Tourismus entwickeln (siehe Regionales Entwicklungsprogramm). Dies entspricht
auch den Landeszielen für diesen Raum. Grundsätzlich sollen sich diese beiden Entwicklungsimpulse
gegenseitig verstärken und nicht abgegrenzt betrachtet werden. Für den Gesamtraum ist durch eine
Verbesserung der Haltefaktoren die soziale Grundversorgung zu verbessern. Es geht vor allem um
die Fokussierung auf regionale Kernthemen, damit durch die Konzentration der knapper werdenden
Mittel die Erfolgsaussichten besser werden.
Dieser Grundidee für die Entwicklung der Region entspricht das gewählte Leitbild „Aufbruch mit
Weitblick in eine Zukunftsregion“. Der Aufbruch ist notwendig, damit aus den Einzelaktionen eine
vernetzte Struktur entsteht, die es ermöglicht, auch überregional bedeutsame Probleme (z.B.
demografischer Wandel) anzugehen. Mit dem Weitblick wird verdeutlicht, dass nicht der Charakter
und die Stärken der Region nivelliert werden, sondern, dass von den Stärken der Teilräume
ausgehend eine dynamische Entwicklung angestoßen wird.

In der Zukunft darf sich Innovation und Fortschritt nicht auf Ballungsräume beschränken. Die Region
stellt sich dieser Aufgabe und bietet durch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eine
lebenswerte Zukunft für alle Bürger. Dies wird durch eine tragfähige und nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung und der Bewahrung und Entwicklung einer außergewöhnlichen Lebensqualität
in der Region mit lebendigen Dörfern, einer intakten Erholungslandschaft und Zentren, die die
Grundbedürfnisse der Bewohner der Region erfüllen, erreicht.

Die besondere Attraktivität der Region Cobitz – Letzlinger Heide wird vom Zusammenspiel zwischen
den ländlichen Gebieten und den industriell entwickelten Gemeinden am Rand des Ballungsraumes
Magdeburg geprägt. Die leistungsstarken landwirtschaftlichen Unternehmen arbeiten erfolgreich mit
den Industriebetrieben der Region zusammen, zum Beispiel wird die vorhandene Biomasse zur
Energiegewinnung genutzt aber auch für die Produktion von Grundstoffen für die chemische Industrie.
Damit kann einmal eine wirtschaftliche Entwicklung initiiert werden und die landwirtschaftlichen
Unternehmen können sich neue Einkommensbereiche erschließen. Die Region erfährt durch die
Zusammenarbeit in der lokalen Aktionsgruppe einen nachhaltigen Innovations- und
Entwicklungsschub. Dieser schlägt sich in zusätzlichen Arbeitsplätzen in der Region nieder. Lokale,
dezentrale, gewerbliche Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückrat der Region und bewirken
eine Industrialisierung der Dörfer.

Die vielfältige Kulturlandschaft als Grundlage für die beabsichtigte touristische Nutzung wurde zu
einem überregionalen Anziehungspunkt entwickelt. Das breitgefächerte und abgestimmte kulturelle
und touristische Angebot der Region wird qualifiziert vermarktet und betreut. Dies befriedigt nicht nur
die Ansprüche der Bewohner sondern zieht überregional Gäste an. Durch die positiven
wirtschaftlichen Impulse bleiben die Einwohner in der Region und die Probleme des demografischen
Wandels in unserer Gesellschaft können dadurch für die Region besser bewältigt werden. Das
umfassende Konzept von LEADER hat neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch die Verbesserung
der Lebensqualität in den Dörfern und der Stadt Wolmirstedt bewirkt.

3.2 Strategie

Durch die Erkenntnis, dass es einzelnen Gemeinden und Städten im Wettbewerb schwerer fällt als
einer Region, haben sich aktive Bürger und die Verwaltungen der Stadt Wolmirstedt und der
Gemeinden entschlossen, das Gebiet der „Colbitz – Letzlinger Heide“ als Region gemeinsam zu
entwickeln. Die im Rahmen der Stärken- und Schwächenanalyse identifizierten Einflussmöglichkeiten
haben wir den Handlungslinien des ILEK zugeordnet (siehe Punkt 2.5.2). Hier wurden die
möglichen Handlungslinien / Handlungsfelder herausgearbeitet. Dies spiegelt fast die gesamte
Bandbreite der Möglichkeiten des ILEK wieder.

Dabei ist es aber das Ziel der LEADER – Methode, die Mittel zu bündeln und auf besondere
Schwerpunkte zu konzentrieren. Aus diesem Grund wurden die möglichen Handlungslinien aus dem
ILEK mit dem Ergebnis der Befragung (siehe Punkt 2.5.3) und den Vorgaben des ILEK im Punkt 6.4
Handlungslinie H LEADER abgeglichen (siehe Punkt 2.4.2).

Diese Vorgaben standen in den Fachgruppen und im Vorstand der LAG zur Diskussion. Als Ergebnis
wurden die folgenden beiden Entwicklungsschwerpunkte in Übereinstimmung mit den Vorgaben des
ILEKs für die Region abgeleitet. Die Ableitung der Entwicklungsschwerpunkte nahm einen breiten
Raum in der öffentlichen Diskussion des Vorstandes und der Fachgruppen ein. Auf der Sitzung des
Vorstandes am 06.06.2006 wurden die beiden Schwerpunktthemen beschlossen. Die Schwerpunkte
haben wir aus dem ILEK der Region Magdeburg übernommen, sie entsprechen aber auch den
Handlungslinien für die Planungsregion Altmark (ILEK).

LEADER – Schwerpunkt 1
Schaffung von Arbeitsplätzen durch wettbewerbs- und innovationsfähige Unternehmen
der Region – Handlungslinie A, B und C des ILEK Magdeburg

Diesem Schwerpunkt kann aus dem ILEK Altmark das folgende Handlungsfeld /
Handlungslinie zugeordnet werden:

Rahmenbedingungen für wettbewerbsfähigen Mittelstand und mehr Beschäftigung
gestalten.

LEADER – Schwerpunkt 2
Ausbau der Halte- und Rückkehrfaktoren für Jugendliche und Familien durch die
Erhöhung der Lebensqualität – Handlungslinie D des ILEK Magdeburg

Diesem Schwerpunkt kann aus dem ILEK Altmark das folgende Handlungsfeld /
Handlungslinie zugeordnet werden:

Kommunale Daseinsvorsorge an den demographischen Wandel anpassen und
Bevölkerungsnahe Infrastruktur bei schrumpfender und alternder Bevölkerung aufrecht
erhalten

Der Schwerpunkt 1 beschreibt das Hauptproblem im Land, die Schaffung von wettbewerbsfähigen
und innovationsfähigen Arbeitsplätzen und die Erschließung von Einkommen. Die Region will sich
diesem Problem stellen und mit ihrer Strategie dazu beitragen, dass die wirtschaftliche Kraft der
Region gestärkt wird, denn mit wirtschaftlichen starken Unternehmen können die weiteren
anstehenden Probleme durch den demographischen Wandel leichter gelöst werden. Um eine
nachhaltige Entwicklung im Bereich Wirtschaft (Landwirtschaft und Gewerbe) und Tourismus zu
ermöglichen, müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. Zur Entwicklung der wichtigen
„Weichen Standortfaktoren“ wie Kultur und Bildung soll der zweite Schwerpunkt beitragen. Dabei
muss man beachten, dass die Leitprojekte, Maßnahmebündel und die einzelnen Vorhaben immer
übergreifend angelegt wurden, so dass sie auch auf verschiedene Lebensbereiche wirken.

Diesen Handlungslinien werden in den folgenden Abschnitten Leitprojekte zugeordnet, die beispielhaft
die Lösung der Probleme vorantreiben.
Das Leitprojekt für den Schwerpunkt 1 ist die Idee einer „Integrierten Dorfindustrialisierung“. Dieses
Ziel wird durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen und einer direkten Förderung von
Wirtschaftsunternehmen erreicht.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen werden unter dem Schwerpunkt 2 die weichen
Standortfaktoren wie das soziale Umfeld, die Bildungseinrichtungen, die Infrastruktur zur
Daseinsvorsorge sowie eine intakte Umwelt als Erholungsraum für die Einwohner und Gäste
verbessert. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen dient der Ansiedlung von
Wirtschaftsunternehmen in der Region. Diese sollen dezentral die hochwertigen Grundstoffe aus der
Landwirtschaft veredeln und so Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze initiieren.

Die Konzentration der projektbezogenen Förderung auf die beiden oben genannten Schwerpunkte ist
nicht gleichzusetzen mit einer Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten. Vielmehr können und
sollen die Mitglieder der LAG und das Management weitere Handlungsfelder durch die Akquisition
anderer Fördermöglichkeiten erschließen (ILEK, Dorfentwicklung, Wirtschaftsförderung).

3.3 Entwicklungsziele

Die Entwicklungsziele sind für die einzelnen Schwerpunkte:

Schwerpunkt 1 - Schaffung von Arbeitsplätzen

Das Ziel der LAG ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfungsketten in der Region.
Dieses Ziel soll mit der Umsetzung der vier Maßnahmebündel erreicht werden.
Die Arbeit der LAG bildet eine Plattform, auf der sich verschiedene Akteure treffen und gemeinsam
Lösungen suchen. Im Rahmen der Vorbereitung der lokalen Entwicklungsstrategie ist es gelungen,
Akteure aus verschiedenen Bereichen zusammenzubringen, zwischen denen ansonsten wenige
Kontakte bestehen. Ziel der Maßnahmebündel ist die Aktivierung der vorhandenen Reserven und
bisher ungenutzter Ressourcen, um Wertschöpfungsketten aufzubauen, die Arbeitsplätze und
zusätzliches Einkommen in der Region schaffen.

Erfolgsindikatoren:
Schaffung von Arbeitsplätzen und Aufbau von Wertschöpfungsketten in der Region

Schwerpunkt 2 - Ausbau der Halte- und Rückkehrfaktoren durch eine Erhöhung der
Lebensqualität

Verbesserung der weichen Standortfaktoren in der Region zur Unterstützung des ersten
Schwerpunktes. Es sollen das kulturelle Angebot, die Wohnverhältnisse und das Bildungsangebot in
der Region erhalten bzw. verbessert werden.

Erfolgsindikatoren:
Schaffung von kulturellen und sozialen Angeboten, die die Lebensqualität im Raum erhöhen.
Bewertungsmaßstab sind die Anzahl der Besucher / Nutzer der neuen Angebote.

4. Entwicklungsprojekte


4.1 Struktur

Aus der Strategie werden in den folgenden Abschnitten die Leitprojekte mit den Maßnahmebündeln
und den Einzelvorhaben abgeleitet. Zur Ermittlung der Förderfähigkeit der Einzelvorhaben wurde in
der Anlage 8.5 eine Tabelle mit den bestimmenden Kriterien für die Projektbeurteilung beigelegt.

Mit den im folgenden Text dargestellten Leitprojekten sollen in der Colbitz – Letzlinger Heide die
regionalen Entwicklungsziele (Leitbild) aus den beiden Schwerpunkten vorrangig unterstützt werden.
Die Leitprojekte zeichnen sich gegenüber den anderen Projekten und Vorhaben durch ihren
komplexen und übergreifenden Charakter aus. Vor dem Hintergrund zunehmend begrenzter
finanzieller Mittel (Förderung) zur Unterstützung von Entwicklungszielen im ländlichen Raum werden
mit der Festlegung von Leitprojekten Weichen für die künftige Entscheidung über die Vergabe von
Mitteln der öffentlichen Hand gestellt.

Struktur der Entwicklungsstrategie:
Leitprojekt:
Übergreifende Idee um ein definiertes Problem in der Region zu lösen.
Ein Leitprojekt ist kein konkretes Vorhaben, sondern die Grundrichtung, um ein drängendes Problem
zu lösen bzw. eine wirtschaftlich Idee, die nur in Zusammenarbeit mit Partnern in der Region
umsetzbar ist. Ein Leitprojekt kann aus mehreren Maßnahmebündeln bestehen.

Maßnahmenbündel:
Maßnahmebündel sind zu Themen bzw. Aufgabenbereiche zusammengefasste Vorhaben mit denen
das Leitprojekt umgesetzt werden kann. Mit Maßnahmebündeln sind Teilaspekte des Leitprojektes zu
lösen bzw. zu betrachten. Sie bilden die Schwerpunkte bei der Umsetzung des Leitprojektes.
Maßnahmebündel werden durch mehrere Vorhaben untersetzt.

Vorhaben:
Konkrete Fördervorhaben, die die Maßnahmebündel im Einzelnen untersetzen. Es handelt sich um
die konkreten Fördervorhaben.

Zur besseren Erläuterung folgt eine kleine Grafik mit der Struktur der Entwicklungsprojekte.



Zwischen den einzelnen Maßnahmebündeln und Vorhaben entstehen vielfältige Querbeziehungen,
die in der vorliegenden Grafik nicht dargestellt sind. Diese werden dann bei den Einzelprojekten
erläutert.

4.2 Leitprojekt „Schaffung von Arbeitsplätzen durch wettbewerbs- und
innovationsfähige Unternehmen der Region“


4.2.1 Leitprojekt

Das Leitprojekt beinhaltet die „Wirtschaftliche Auffüllung ländlicher Räume“. Dies soll mit den
folgenden drei Maßnahmebündeln umgesetzt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit in der
Umsetzung des Maßnahmebündels 1, der „Erschließung und Nutzung der nachwachsenden Energie
und Rohstoffreserven“. Mit allen drei Maßnahmebündeln soll die Wirtschaftskraft der Region gestärkt
und den Bürgern Einkommensalternativen bzw. Arbeitsplätze angeboten werden.

Dies soll wie folgt geschehen:
Im Maßnamebündel 1 werden umfangreiche und komplexe Prozesse zusammengefasst, bei denen
sich aktive Bürger / Landwirte einbringen können. Dies sind die verschiedenen Möglichkeiten Energiebzw.
Rohstoffpflanzen anzubauen, diese zu verarbeiten, Strom zu erzeugen bzw. Wohn- oder
Geschäftsgebäude damit zu beheizen.
Durch das Maßnahmebündel 2 wird den Landwirten der Region eine Direktvermarktung von Gemüse
angeboten, die verlässliche Vermarktungsstrukturen schafft. Die Vollwertküche dient dabei als
Initiator, um den Anbau von Gemüse in Gang zu setzen. Über die regionale Vermarktung wird dann
das angebaute Gemüse in der Region und im benachbarten Ballungsraum vermarktet.
Mit dem Maßnahmebündel „Integrierte Tourismusentwicklung“ sollen einmal Landwirte als Anbieter
von touristischen Angeboten gewonnen und zum anderen potentielle Kunden für die Produkte der
anderen Maßnahmebündel in die Region gelockt werden. Wichtig ist hierbei die Schaffung der
Tourismusagentur, die diese professionell vermarkten und vernetzen soll.

Zur Vorbereitung der LEADER – Vorhaben wurden zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur
Entwicklung neuer Produkte in Zusammenarbeit zwischen lokalen Wirtschaftsunternehmen und
Forschungseinrichtungen ins Leben gerufen. Diese sollen landwirtschaftliche Erzeugnisse stofflich
und energetisch verwerten. Dabei geht es einmal um die Herstellung von Biogasen aus
unterschiedlichen Ausgangsstoffen und zum anderen um die Herstellung von
Kleinstblockheizkraftwerken, die auch mit unterschiedlichen Ausgangsprodukten betrieben werden
können. Eine Möglichkeit der Umsetzung bietet sich in Barleben durch die Errichtung einer „Gläsernen
Fabrik“, die als Informations- und Bildungszentrum für alternative Energieverwendung für
Kleinanlagen fungiert.

4.2.2 Maßnahmebündel „Erschließung und Nutzung von regenerativen
Energie- und Rohstoffreserven“

Zwei Probleme wurden bei den Tagungen der Fachgruppe Landwirtschaft herausgearbeitet die gelöst
werden sollen. Da war einmal die vorhandenen Windschutzstreifen aus Pappeln und Ziersträuchern
und zum anderen der Wärmeüberschuss an den vorhandenen Biogasanlagen.
Windschutzstreifen:
In den Ackerflächen wurden in den 50er und 60er Jahren zum Schutz der Flächen vor Bodenerosion
Windschutzpflanzungen angelegt. Die Pappeln haben nach ca. 40 Jahren ihr Bestandsoptimum
erreicht und brechen langsam zusammen. Es gab bisher viele Ansätze dieses Problem zu lösen.
Diese sind aber durch ihren sektoralen Ansatz immer gescheitert. Mit dem LEADER – Programm soll
dieses Problem gelöst werden. Bei allen beteiligten Landwirten, den Naturschutzbehörde und den
Naturschutzverbänden bestand in einem Punkt Einigkeit, die Windschutzstreifen sind zwar zu erhalten
(Erosionsschutz und Lebensraum) aber sie müssen umgebaut werden, damit sie ihre Funktion
langfristig erfüllen können.

Abwärme der Biogasanlagen:
In den letzten Jahren wurden im Gebiet der LAG verschiedene Biogasanlagen errichtet, die Strom
produzieren. Die Vergütung des Aufwandes erfolgt entsprechend des Einspeisegesetztes. Ein
Problem für die Anlagen ist die entstehende Abwärme. Durch die Lage im ländlichen Raum befinden
sich keine „Verbraucher“ von Wärme in der näheren Umgebung, so dass die Wärme ohne Nutzung in
die Umwelt abgegeben wurde.

Durch den integrativen Ansatz der LEADER – Fachgruppe ist es gelungen, diese beiden Problem zu
verknüpfen, eine „Win-Win-Situation“ zu schaffen und damit zu lösen. Gleichzeitig wurden
Querverbindungen zur Forst geschaffen, um auch hier die Probleme ausräumen zu können. In diesem
Zusammenhang passt dann, als Blick in die Zukunft, die Nutzung von Energiehölzern. Dazu sollen
Studien und Freilandversuche stattfinden, da die Infrastruktur zur Verarbeitung und Vermarktung der
Energiehölzer vorhanden ist.

Die beiden Probleme wurden wie folgt verknüpft und gelöste:
Die Windschutzstreifen werden umgebaut. Dies erfolgt durch die Entnahme der Pappeln und eines
Teiles der Sträucher. Daran anschließend sind die Flächen wieder mit dauerhaften Gehölzen zu
bepflanzen. Diese Bepflanzung erfolgt in Abstimmung mit der UNB. Das anfallende Holz wird einer
Verwertung zugeführt. Da Pappelholz nicht sehr gewinnbringend vermarktet werden kann, wurde die
Idee geboren dieses Holz mit den Mitteln der Region weiter zu verarbeiten.

Aus dem Holz werden Hackschnitzel hergestellt. Dazu soll sich der Maschinenring einen
entsprechende Maschinenkomplex zulegen. Die Hackschnitzel sind feucht und besitzen nur einen
relativ geringen Brennwert. Aus diesem Grund werden in der Umgebung der Biogasanlagen
Trocknungskapazitäten geschaffen, die die Hackschnitzel trocknen und so ein hochwertiges Produkt
herstellen. Diese getrockneten Holzhackschnitzel können zur Heizung von Einfamilienhäusern oder
Blockheizkraftwerken genutzt werden.
Bei der Verarbeitung greift dann der Querbezug zur Forst. Auch hier fallen Hölzer an, die nicht als
Industrie- oder Nutzholz zu verarbeiten sind. Diese sollen mit der geschaffenen
Verarbeitungskapazität genutzt werden.

In diese Strukturen greifen die Projekte der „Gläsernen Fabrik“ ein. Mit den Ergebnissen der beiden
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen die vorhandenen Produkte weiter veredelt werden
(Herstellen und Verarbeiten von Biogas). Dabei wird die Entwicklung und Herstellung des
Kleinstblockheizkraftwerk und der Anlage zur Biogasherstellung durch die F+E-Maßnahme gefördert.
Mit LEADER soll die Verbreitung und der Test dieser Anlagen unter Durchschnittsbedingungen
begleitet werden.

Vorhaben:

1. Umbau der Windschutzstreifen
- Langfristige Erhaltung und Pflege der häufig mit Pappeln durchsetzten Flurholz-(Windschutz-)
streifen in ihrer ökologischen und landschaftsbildprägenden und erosionsmindernden
Funktion.
- Sukzessiver Umbau der Gehölze und Ersatz der Pappeln u.a. fremdländischer Arten (
Robinie, Traubenkirsche, Eschenahorn) durch heimischen, standorttypische Laubgehölze in
Teilabschnitten.
- Aufwertung der inneren Struktur der Gehölze unter Berücksichtigung des Biotopverbundes
und der spezifischen Funktionen am jeweiligen Standort.

2. Mobile Holzhackschnitzelherstellung
Bei der Recherche zur Holzhackschnitzelherstellung sind wir schnell an die Grenzen der
Finanzierbarkeit gestoßen. Derartige Maschinen sind sehr teuer und können nur durch eine vielseitige
Nutzung wirtschaftlich betrieben werden. Es wurde der Maschinenring Haldensleben gewonnen, eine
Maschine zur Holzzerkleinerung anzuschaffen. Der Maschinenring wirkt auch in der benachbarten
LAG Flechtinger Höhenzug und sichert damit die breite Ausstrahlung (gebietsübergreifend) des
Projektes.

3. Verarbeitung und Vermarktung der Holzhackschnitzel
Holzhackschnitzeltrocknung und Beheizung des Wohnblocks in Angern
Holzhackschnitzel sind durch ihre Restfeuchtigkeit keine guten Energieträger. Zur wirtschaftlichen
Heizung müssen die Hackschnitzel getrocknet werden. Dazu wird die Abwärme der vorhandenen
Biogasanlagen genutzt. Mit der Abwärme werden die Hackschnitzel getrocknet und es entsteht ein
hochwertiger Brennstoff, der sich sehr gut vermarkten lässt.

4. Energieholzanbau

5. „Gläserne Fabrik – Informationszentrum und Schulung für den Einsatz von BHKW

6. Beispielhafter Einsatz eines Blockheizkraftwerkes

7. Dezentrale Gasversorgung – Herstellung und Verwendung von Biogas

4.2.3 Maßnahmebündel „Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensweise“

Ein Anliegen der Landesregierung ist die Schaffung lokaler Wertschöpfungsketten und die Förderung
einer gesunden Ernährung der Kinder und Jugendlichen. Die Vollwertküche beabsichtigt eine
Versorgung der Kinder der Region mit regionalen bzw. ökologisch erzeugten Ausgangsprodukten.
Diese können im Gebiet der LAG abgebaut werden. Bei den Gesprächen in der Fachgruppe
Landwirtschaft bestand großes Interesse bei den Landwirten, Gemüse für die Küche anzubauen.
Damit werden verlässliche Vermarktungswege für landwirtschaftliche Produkte geschaffen.

Vorhaben:

1. Vollwertküche
Gründung einer nachhaltig wirtschaftenden Gemeinschaftsküche in Barleben, die für die lokalen bzw.
regionalen (bis ca. 30 km Umkreis) Kindereinrichtungen zielgruppenorientiert frisches und vollwertiges
Mittagessen auf der Basis regionaler bzw. ökologisch erzeugter Ausgangsprodukte zubereitet (max.
1.500 Portionen/ Tag).
Die Küche soll möglichst zielgruppennah als Mensa (integriert in eine Schule) bzw. gekoppelt mit einer
Begegnungsstelle (für Kurs- und Bildungsangebote) aufgebaut werden.
Integrierte Bildungsangebote (z.B. Hospitationen der Schüler in der Küche, Kochkurse etc.) dienen zur
praktischen Ernährungserziehung.

2. Gemüseanbau und Vermarktung

3. Direktvermarktung
Etablierung regelmäßiger (auch im Rotationsverfahren stattfindender) Natur- / Regionalmärkte mit
besonderem Profil, z.B. in Verbindung mit Events (handwerkliche Vorführungen, alte Haustierrassen)

4.2.4 Maßnahmebündel „Integrierte Tourismusentwicklung“

Die Strategie dieses touristischen Zentrums beschreibt die Vernetzung aller touristischer Beziehungen
und Erscheinungen in der Region Colbitz-Letzlinger Heide. Im Kern bedeutet das, dass flexible
Bündeln von Reisebausteinen sowie touristischer und kultureller Aktivitäten aus unterschiedlichen
Quellen zu einer ganzheitlichen, nachhaltigen und individuellen Struktur für alle Beteiligten.
Es gibt verschiedenen Institutionen in der Region als auch im Land, die sich mit der touristischen
Vermarktung befassen. Marketing wird sowohl nach Innen als auch nach Außen betrieben. Das Land
besitzt touristische Leitlinien und hat für den Kunden ein einheitliches Corporate Design/ Corporate
Identity. Das Problem in der Region Colbitz-Letzlinger Heide besteht in der Angebotssituation für den
Kunden. Einzelne touristische Bausteine sowie Pauschalangebote existieren auf dem Markt, werden
dem Kunden aber nur schwer zugänglich gemacht. Der Kunde hat keinen direkten Ansprechpartner
für individuelle Beratung. Die ansässigen Reiseveranstalter sind nicht auf die Region spezialisiert.
Um einen effektiven touristischen Nutzen für die Region zu erzielen, benötigt man einen
Ansprechpartner, der sich gezielt mit den Angeboten aus der Region beschäftigt und Neue entwickelt.
Der Tourismus ist so vielschichtig, dass sich regelmäßig neue Entwicklungen aufzeigen. Diese
müssen genutzt werden, um eine funktionierende touristische Struktur in der Region zu schaffen. Von
besonderer Bedeutung ist hierbei der Vernetzungscharakter.
Die Touristik-Agentur besitzt dahingehend ein Alleinstellungsmerkmal und hat keine vergleichbaren
Wettbewerber.

Vorhaben:

1. Tourismus Agentur Colbitz Letzlinger Heide
Der Aufbau des Touristik Zentrums soll der Vernetzung der touristischen Leistungen der Region
dienen. Die Colbitz-Letzlinger Heide muss in ihrer Gesamtheit präsentiert und beworben werden. Das
Touristik-Zentrum dient also als Touristinformation, als Sitz des Leader Managements, als
Direktvermarkter, als Fahrradverleih und als Sitz des regionalen Reiseveranstalters. Die touristischen
Leistungen der Region werden aufgearbeitet und vom Touristikzentrum aus vernetzt und vermarktet.
Es bildet das touristische Zentrum für die Leistungsträger und den Endkunden. Der Endkunde kann
durch die Angebote des Touristikzentrum direkt angesprochen und betreut werden. Das
Touristikzentrum kann gleichzeitig als Ausbildungszentrum für touristische Berufe betrachtet werden
(z.B. Ausbildung von regionalen Reiseleitern).

2. Ausbildung von regionalen Reiseleitern
Menschen mit einem großen geschichtlichen heimatkundlichen Wissen soll es ermöglicht werden,
eine Ausbildung zum Reiseleiter zu absolvieren. Sie sollen die Methodik und Didaktik der Übermittlung
von Wissen, den richtigen Umgang mit Kundenwünschen sowie die Tourismusgrundlagen erlernen.
Die Colbitz-Letzlinger Heide kann sich dadurch gezielter repräsentieren, um somit die Auslastung der
Gasthäuser und Sehenswürdigkeiten noch zu verbessern. Touristen werden direkt angesprochen,

3. Innovative Freizeit- und Feriengestaltung für Kinder und Jugendliche im Feriendorf
Bertingen
Auf dem Gelände des noch sehr weit bekannten ehemaligen Kinderferienlagers Bertingen befinden
sich sanierungswürdige Altneubauten, die wieder der Nutzung durch Kinder und Jugendliche
zugeführt werden sollen. Direkt am Elbe-Radweg, im Biosphärenreservat gelegen, bietet das
Feriendorf ideale Bedingungen für Klassenfahrten, Biologie-Projekttage, als „Grünes Klassenzimmer“
u.ä.. Es sollen 96 Betten in Vier-Bett-Zimmern saniert und Badzellen eingebaut werden.

4. Urlaub auf dem Land rund um das „Alte Pfarramt“ Bertingen
- Schaffung von Urlaubsunterkünften im „Alten Pfarramt“ Bertingen in Kombination mit
Angeboten zum Naturerleben per Rad, Kanu, Reiten
- Herausragende Naturraumausstattung und Historie im Projektgebiet; Nachfrage nach
Unterkünften und Möglichkeiten, Natur aktiv zu erleben
- Anknüpfungspunkte mit im Ort vorhandenen Strukturen sowie in der Region

4.3 Leitprojekt „Ausbau der Halte- und Rückkehrfaktoren durch eine
Erhöhung der Lebensqualität“

4.3.1 Leitprojekt

Das Leitprojekt soll die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche und touristische Entwicklung
verbessern. Ziel ist eine Verbesserung der Lebensqualität auf dem Lande. Hier geht es um das
Leitbild der Region, um den „Aufbruch mit Weitblick in eine Zukunftsregion“. Die geschaffenen
Arbeitsplätze nutzen der Region vor allem, wenn die Menschen hier bleiben, wenn Kinder und
Jugendliche hier eine Perspektive haben und wenn die Region ein Zukunft hat. Nur eine
wirtschaftliche Entwicklung bringt eine Region nicht nachhaltig nach vorn, vielmehr müssen auch die
Rahmenbedingungen stimmen. Wichtig ist, dass innovative Leistungsträger in der Region gehalten
werden, also Bürger, die nach vorne denken und durch Eigeninitiative etwas bewegen. Diese
Menschen brauchen ein Umfeld, in dem sie sich Wohlfühlen und in dem sie gerne leben.

4.3.2 Maßnahmebündel „Entwicklung von Kulturellen Angeboten“

Mit den folgenden Maßnahmebündeln sollen die im ersten Schwerpunkt geschaffenen wirtschaftlichen
Entwicklungen unterstützt und flankiert werden. Der vorhandene Standortvorteil und die
Besonderheiten der Region sollen durch eine Stärkung der weichen Standortfaktoren, einem breiten
kulturellen Angebot, einem sozialen Umfeld und einer bildungsfreundlichen Region unterstützt
werden.

Vorhaben:

1. Kulturmeile Colbitz
Colbitzer Geschichts-, Kultur- und Ausstellungsmeile, als Rahmen für verschiedene Projekte wie das
Umweltbildungszentrum und das Touristikzentrum,

2. Veranstaltungskalender
Die LAG hat beschlossen, als erste gemeinsame Maßnahme ab dem Jahr 2007 einen
Veranstaltungskalender zusammenzustellen. Darin werden durch den Verein Webers Hof, im Auftrag
der LAG, alle kulturellen Veranstaltungen in der Region zusammengetragen. Der Kalender hat eine
Auflage von 8000 Stück und wird zum Jahresende erscheinen. Die Finanzierung erfolgt durch eine
Umlage.

3. Umgestaltung des nicht mehr in Nutzung befindlichen Bahnhofsgeländes zum
Kulturbahnhof – mit Draisinenverkehr zum Königssee
Schaffung eines neuen kulturellen Angebotes in unmittelbarer Nähe des kaiserlichen Jagdschlosses -
durch Rettung der baulichen Substanz des historischen Bahnhofes Letzlingen.
Einrichtung einer ständigen Ausstellung zur Geschichte des Bahnhofes.
Anlage eines Draisinen – Bahnhofes mit Pendelverkehr zum Naherholungsziel Königssee ( 7,5 km
Strecke ).
Anlage eines Tiergeheges im Schlosspark.
Schaffung eines würdigen Gedenkumfeldes für die Opfer des Todesmarsches des KZ –Dora deren
Endausladung am Bahnhof Letzlingen erfolgte ( standrechtliche Erschießung der Flüchtlinge vor Ort).
Für die Überlebenden des Todesmarsches soll eine Fläche zur Würdigen andacht geschaffen werden
(Kranzniederlegung).

4. Gemeinschaftsprojekt Gemeinde Letzlingen – Gemeinde Jävenitz Der Prinzendamm –
Kaiserlicher Jagdanfahrtsweg
Die deutschen Kaiser haben für die Anfahrt zur Jagd in der Colbitz – Letzlinger - Heide die Bahn bis
Jävenitz benutzt und sind dann im offenen Wagen über den Prinzendamm von Jävenitz zum
Jagdschloss Letzlingen gefahren.
Dieser Prinzendamm ist im Rahmen des „ Heidekompromisses“, welcher zwischen der Bundeswehr
und dem Land Sachsen-Anhalt geschlossen wurde, als Wanderweg freigegeben. Radwanderer
könnten durch dieses Projekt besser in den Nordteil der Heide gelenkt werden. Besucher können - die
Räder im Gepäck - mit der Bahn bis Jävenitz kommen und dann „Per Rad“ den historischen Weg
abfahren, den seinerzeit der Kaiser nutzte, um zur Jagd zu kommen. Er kann einen Abstecher zum
romanischen Kloster Neuendorf machen oder auf direktem Weg durch das Jävenitzer Hochmoor,
vorbei an wunderschönen Heideflächen radeln und Rast auf dem Teehäuschenhügel machen, von
dem er einen weiten Blick in die Heide hat, ( Gesamttour ca. 10 km ). Die Touren müssen
ausgeschildert und mit Infotafeln versehen werden. Die ständige Unterhaltung der Wegeführung ist zu
gewährleisten. Sachkundige Führer, die auch die anderen Projekte betreuen können, sind
auszubilden. Der Kaiserliche Jagdanfahrtsweg – Kulturbahnhof - Kaisersteintour –
Köhlereibesichtigung könne vernetzt werden .

5. Kulturzentrum „Weber's Hof“

- Entwicklung von einem überörtlichen zu einem regionalen und transnationalen Kultur- und
Veranstaltungszentrum auf dem Gebiet der Folk- und Weltmusik.
- Einrichtung eines Hofladens zur Vermarktung regionaler Produkte+ Wiederbelebung des
traditionellen Handwerks

5.1 Ansiedlung von traditionellem Handwerk

Der "Weber's Hof" ist eine stattliche Vierseithof-Anlage mit großteils gründerzeitlichen Wohn- und
Geschäftsgebäuden, in regionstypischer Bauweise errichtet. Es bietet sich an, in solch einer
Umgebung bei endgültiger Schaffung der räumlichen Voraussetzungen, die eine oder andere
traditionelle handwerkliche Tätigkeit auf dem Hof zu etablieren. Begünstigend wirken sich hierbei die
bereits jetzt zahlreich erscheinenden Gäste und Besucher auf die Erfolgschancen aus.
Ausgehend von den geschaffenen Voraussetzungen der bisherigen Entwicklung, dem vorhandenen
Know-how und den weiteren Entwicklungschancen zeichnet sich folgende Projektidee ab:
Ansiedlung von traditionellem Handwerk
Hinsichtlich des traditionellen Handwerks, das eventuell "auf Weber's" eine Heimstatt finden kann, ist
hier insbesondere an Korbflechten, Schmieden, Spinnen, Weben, trad. Brotbacken etc gedacht. Die
Vermarktung könnte direkt und über das Gesamtprojekt sowie über die Vernetzung innerhalb der
Region erfolgen.

5.2 Einrichtung und Betreibung eines Hofladens

Neben zahlreichen Kulturveranstaltungen wurden auf Weber's Hof auch schon einige Bauern-,
Handwerker- und Adventsmärkte organisiert. Da hier bereits einige regionale Produkte guten Anklang
fanden, entstand die Idee, das Angebot grundsätzlich zu erweitern und dauerhaft bzw. längerfristig
anzubieten. Besonders das Ambiente des alten Vierseithofes und die noch zahlreicher zu
erwartenden Besucher sowie die sich abzeichnenden Vernetzungsmöglichkeiten lassen das Projekt
erfolgreich erscheinen. Integriert in das Gesamtprojekt erscheint die Etablierung eines Hofladens als
ein erfolgversprechendes Projekt.

Ausgehend von den geschaffenen Voraussetzungen, der bisherigen Erfahrungen und den weiteren
Entwicklungschancen zeichnet sich folgende Projektidee ab:
Schaffung und Betreibung eines Hofladens mit überwiegend regionalen Produkten und hofeigenen
Erzeugnissen.
Das Angebot soll dabei insbesondere enthalten land- und forstwirtschaftliche Produkte der Region,
Bio-Produkte, Säfte/Gelees/Marmeladen/Konfitüren(Holunder, Quitten/Apfel etc.), Kräuter Produkte
des Handwerks und von Gewerbetreibenden Hausschlachtewurst, Bienenhonig, Naturprodukte,
Heilpflanzen.
In die Vermarktung einbezogen werden können dabei auch die Erzeugnisse aus dem traditionellem
Handwerk des Hofes (Korbflechten, Drechslerarbeiten, Speckstein Schmiede u.a. ; (je nach Anfall).
Darüber hinaus soll im Innenhof ein Brotbackofen errichtet und betrieben werden. Geöffnet hat der
Hofladen von Frühjahr bis Frühherbst sowie zu allen öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an
Wochenenden.

5.3 Galerie-Cafe "Weber's Hof"

In den z. Zt. verfügbaren Räumen des alten Vierseitgehöfts "Weber's Hof" befinden sich bereits eine
Töpferei und eine Galerie. Die derzeitige Nutzung erfolgt u. a./zum Teil bereits für erste
Ausstellungen, Theater/Kabarettaufführungen (Kleinkunst) und Buchlesungen. Sowohl bei diversen
Veranstaltungen als auch bei einzelnen durchfahrenden Reise-, Auto-/ Radtouristen zeichnet sich eine
Bedarf nach einem kleineren Café ab.
Einrichtung und Betreibung eines "Galerie - Cafés" verbunden mit der Organisierung von
Ausstellungen, Literatur- u. a. Kulturveranstaltungen. Das Café soll möglichst im Obergeschoss
(ehemaliger Schroteboden) im ländlichen Stil (Bauern-/Heimatstube) eingerichtet werden mit ca. 15-
20 Plätzen. Neben Kaffee, Tee, Kakao verschiedenen alkoholfreien Getränken - darunter auch Säfte
aus der Region - sind auch selbstgebackener Kuchen/Gebäck nach traditionellen Rezepten und
regionale Spezialitäten anzubieten. Geöffnet hat das Galerie - Café von Frühjahr bis Frühherbst sowie
zu allen öffentlichen Veranstaltungen sowie an Wochenenden. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus
regelmäßige kleinere kulturelle Veranstaltungen wie Lesetreffs, Buchlesungen, Vorträge u. ä. Des
weiteren werden Ausstellungen organisiert (Fotografie, Malerei) die während der Öffnungszeiten der
Galerie besichtigt werden können, ebenso wie die Töpferei. Es empfiehlt sich eine Verbindung von
Aufgaben der Grundversorgung mit kulturellen Themen bei gleichzeitiger Schaffung eines
Anlaufpunktes für Radtouristen.
Sanierungsabschluss des Baudenkmals und Erreichung der vollständigen Nutzbarkeit

5.4 Festival der Folk- und Weltmusik

Ausgehend von den geschaffenen Voraussetzungen, der bisherigen Entwicklung, dem vorhandenen
Know-how und den weiteren Entwicklungschancen zeichnet sich die folgende Projektidee ab:
Erweiterung der Veranstaltungen Irischer Folklore zu einem Internationalen Festival der Folk- und
Weltmusik. Kern dieses Konzeptes ist insbesondere die Verbindung west- mit osteuropäischer Folkund
Weltmusik. Dabei werden im Kern die keltischen Kulturen stehen, insbesondere Irland und
Schottland sowie im Osten möglicherweise das Baltikum.
Neben zentralen Schwerpunkten wird es abwechselnd europäische Länderschwerpunkte geben sowie
Folklore regional aus dem deutschsprachigen Raum. Das Festival soll jeweils 2-3 Tage umfassen und
6 bis 8 Konzerte beinhalten.
Die Konzerte sollen in dem noch endgültig fertigzustellenden " Weber's Hof " (Musikscheune,
Mehrzweckraum, Hof, Saal) bzw. in der Kirche stattfinden.
Entwicklung von einem überörtlichen zu einem regionalen und transnationalen Kultur- und
Veranstaltungszentrum auf dem Gebiet der Folk- und Weltmusik
Sanierungsabschluss des Baudenkmals und Erreichung der vollständigen Nutzbarkeit Perspektive:
Internationaler Heide-Musiksommer der Folk- und Weltmusik

7.3.3 Maßnahmebündel „Bildung und Kinderbetreuung“

Ein Schwerpunkt der Halte- und Rückkehrfaktoren ist die Sicherstellung eines breiten
Bildungsangebotes in der Region und der kreativen Absicherung der Kinderbetreuung besonders für
jüngere Familien. Dadurch soll für junge Familien die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf
verbessert werden. Damit wird ermöglicht, dass Familien mit Kindern auf den Dörfern bleiben und hier
ihre Kinder großziehen. Einer Überalterung der dörflichen Bevölkerung kann so direkt
entgegengewirkt werden.
Vorhaben
1. Schulprojekt „Auswertung der Fragebögen“

2. Umweltbildungszentrum „Colbitz – Letzlinger Heide“
Schaffung einer Struktur zur regionalen und überregionalen Kommunikation der Besonderheiten des
Naturraums, insbesondere der Größe und Unzerschnittenheit der Colbitz-Letzlinger Heide sowie der
Exklusivität des Colbitzer Lindenwaldes als größtes Lindenwaldrelikt Mitteleuropas :
- Umweltbildung
- Forschung
- touristisches Angebot
- gebietsübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Umweltbildung
(evtl. Anbindung an geplantes Tourismuszentrum)


5. Lokale Aktionsgruppe

Die Struktur wird in der Satzung der LAG geregelt. Die Satzung und eine Übersicht über die Mitglieder
wurde als Anlage 1 der Entwicklungsstrategie beigelegt.

6. Arbeitsablauf


6.1 Arbeitsablauf


Auf der Gründungsversammlung der LAG am 23.11.2005 in Dolle wurde ein Vorstand gewählt. Dieser
übernimmt zwischen den Sitzungen der LAG die Aufgaben der LAG. Auf der ersten Vorstandssitzung
am 21.12.2005 wurde beschlossen, dass zur Vorbereitung der lokalen Entwicklungsstrategie
Fachgruppen gebildet werden sollen. In den Fachgruppen erfolgte die Diskussion der fachliche
Vorgaben für die lokale Entwicklungsstrategie. Weiterhin haben die Fachgruppen die Aufgabe, die
LEADER–Idee in die Breite zu tragen und Ideen für die nachhaltige Entwicklung der Region zu
sammeln.
Es wurden die folgenden Fachgruppen gegründet:
1. Fachgruppe Landwirtschaft und Dienstleistungen unter der Leitung von Herrn H.-J. Kraus
2. Fachgruppe Wirtschaft und Innovation unter der Leitung von Herrn F.-U. Keindorf
3. Fachgruppe Gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit unter der Leitung von
Frau L. Krüger.
4. Fachgruppe Integrative Tourismusentwicklung unter der Leitung von Frau S. Hietel
5. Fachgruppe Kultur und Bildung unter der Leitung von Herrn Dr. H.-J. Zander
Die Fachgruppen fanden sich an den folgenden Terminen zu Gesprächen zusammen:

Terminübersicht:



Die Protokolle zu den Sitzungen können bei Bedarf beim LEADER Koordinator eingesehen werden.

Die Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie wurde an das erfahrene Büro von Herrn Westhus
vergeben. Dieser hat auch die Sitzungen der Fachgruppen moderiert und die LAG über die
Entwicklung von LEADER informiert. Zu Beginn der Arbeit wurde ein Fragebogen an alle
Gründungsmitglieder der LAG versendet. Dieser leitete sich aus der Halbzeitbewertung der laufenden
Förderphase ab. Mit dieser Befragung haben wir die ersten Grunddaten für einen späteren Vergleich
(Halbzeitbewertung) und einen Überblick über die Interessen der Bürger in der Region erhalten. Mit
dem Vorstand wurde zuerst das „Regionale Profil“ als Kurzbeschreibung der Region diskutiert und
auf der Sitzung am 02.05.2006 beschlossen. Auf seiner Sitzung am 16.05.2006 hat die Fachgruppe
Tourismus beschlossen die nächsten Sitzungen gemeinsam mit der Fachgruppe Kultur
durchzuführen.
Bei der Arbeit hat sich herausgestellt, dass die Überschneidungen in den Themen so groß sind, das
sich diese Lösung anbietet. Diesem Vorschlag hat die Fachgruppe Kultur am 17.05.2006 zu gestimmt
und am 13.06.2006 wurde die erste gemeinsame Fachgruppensitzung durchgeführt.
Im Verlauf der weiteren Bearbeitung wurden die Entwicklungsschwerpunkte herausgearbeitet und auf
der Sitzung des Vorstandes am 06.06.2006 bestätigt. Um die Arbeit der LAG zu verstätigen wurde am
12. Juli 2006 durch den Vorstand der Beschluss gefasst ein Koordinierungsbüro einrichten. Diese soll
die anfallenden organisatorischen Arbeiten der LAG übernehmen. Das Koordinierungsbüro wurde in
den Räumen des Landkreises in Wolmirstedt eingerichtet. Der Ohrekreis stellt die Räumlichkeiten
unentgeltlich zur Verfügung.

6.2 Methodik

Für die Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie kam konsequent das Bottum – up – Prinzip zur
Angewendung. In der Gründungsversammlung wurde ein Vorstand berufen, der die Ausarbeitung der
lokalen Entwicklungsstrategie vorangetrieben hat. Die Arbeit des Vorstandes wird durch fünf
Fachgruppen begleitet, die allen Bürgern offen stehen. In den Fachgruppen wurden die speziellen
Probleme und Möglichkeiten der Region diskutiert und die Schwerpunkte für die Entwicklung
herausgearbeitet.

Diese Schwerpunkte sind durch Maßnahmenbündel untersetzt. Mit den Fachgruppen wurde parallel
zur theoretischen Ableitung der Entwicklungsstrategie mit den Bürgern vor Ort versucht, erste
Projektideen zu entwickeln und diese langsam so zu qualifizieren, dass das Engagement der Bürger
zur Entwicklung der Region genutzt werden kann. Es wurden eine Vielzahl an Projektideen
gesammelt werden. Diese wurden mit der Vorlage des Wettbewerbsaufrufs und den
Förderbedingungen überprüft und in die Entwicklungsstrategie eingepasst.

6.3 Auswahl der Vorhaben

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die Mitgliederversammlung der lokalen Aktionsgruppe. Dazu
werden durch das Management die Projekte aufbereitet und dem Vorstand zur Vorauswahl
übergeben. Im Anschluss daran haben die Mitglieder der LAG über die Projekte beraten und diese
bestätigt. Sollte Projekte nicht in die lokale Entwicklungsstrategie passen dann wurden diese durch die
Mitgliederversammlung abgelehnt.
Das in der Anlage 8.3 aufgestellten Mindestkriterien wurden von den Antragstellern für jedes Projekt
ausgefüllt. An Hand dieser Bewertungskriterien wurden durch die LAG die Projekte bewertet und
Ausgewählt.

Weitere Aussagen können nach Vorlage des Wettbewerbsaufrufs dargelegt werden.

6.4 Öffentlichkeitsarbeit

Zur Begleitung des Entwicklungsprozesses wurde eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit
durchgeführt. Diese bestand aus den folgenden drei Teilen:
1. Pressearbeit
2. Fragebögen
3. Öffentliche Sitzungen und Informationsveranstaltungen
4. Internet

Ziel war eine umfangreiche Information der Bevölkerung, um eine möglichst breite Mitarbeit zu
initiieren und um LEADER in der Region bekannt zu machen.

Pressearbeit:
Zu allen wichtigen Terminen und allen Ergebnissen wurde ausführlich in der lokalen Presse berichtet.
Der Anlage 4 der lokalen Entwicklungsstrategie liegt eine Zusammenstellung von einigen Artikeln bei.
Ziel der Pressearbeit war es, breite Bevölkerungskreise über LAEDER und die ländliche Entwicklung
zu informieren um möglichst eine viele Bürger zu erreichen.

Fragebögen:
Bisher wurden zwei Fragebogenaktionen durchgeführt. Mit der ersten Aktion zu Beginn des Jahres
2006 sollten Grunddaten über die Region erfasst werden. Der Inhalt dieses Fragebogens hat sich an
die Fragen zur Evaluierung angelehnt und soll somit auch als Ausgangspunkt für eine spätere
Evaluierung dienen. Die Ergebnisse dieser Fragebogenaktion sind direkt in die lokale
Entwicklungsstrategie eingeflossen (siehe Punkt 2.5.3 „Auswertung der Befragung“) und wurden zur
Ableitung der Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsfelder herangezogen.

Eine zweite Fragebogenaktion wurde auf Initiative der Fachgruppe „Integrative Tourismusentwicklung“
gestartet. Es wurden entsprechend der anvisierten Zielgruppen drei unterschiedliche Fragebögen
erarbeitet. Mit den Fragebögen sollten vor allem Grunddaten für die Entwicklung des Tourismusses
erfasst werden. Es wurden die folgenden Zielgruppen befragt:
- Gäste der Region
- Einwohner
- Touristische Leistungsträger
Diese Fragebogenaktion war langfristig angelegt. Die ersten Rückläufe wurden bereits ausgewertet.
Für eine abschließende Beurteilung ist es aber noch zu früh. Zur Auswertung konnten die Schüler der
Gutenberg - Sekundarschule in Wolmirstedt gewonnen werden. Im Rahmen eines Projektes wurden
die Fragebögen mit viel Engagement ausgewertet. Bei der Vorstellung der Ergebnis im Rahmen einer
Vorstandsitzung am 05.10.2006 in Colbitz (Mühle in Lindhorst) hat der Schulleiter Herr Thiel darauf
hingewiesen, dass diese Schulprojekt sehr positiv von den Schülern aufgenommen wurde und dass
sich die Schüler dank dieser Aufgabe sehr intensiv mit ihrer näheren Umgebung, ihrer Region
beschäftigt haben.

Schulprojekt:

Informationsveranstaltungen:
Zur Vorbereitung der LAG – Gründung führte die VG ELBE - HEIDE eine öffentliche
Informationsveranstaltung am 21.09.2005 im Volkshaus in Colbitz durch. Dabei wurden die Inhalte
und Ideen von des LEADER – Programms einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere
Informationen wurde bei der Gründungsveranstaltung am 23.11.2005 in Dolle gegeben und im Jahr
2006 fanden auf der Ebenen der Verwaltungsgemeinschaften und einzelnerer Gemeinden weitere
Informationsveranstaltungen statt.
Internet:
Um breiten kreisen der Bevölkerung der Region die Möglichkeit einzuräumen sich an dem Prozeß der
Erarbeitung der lokalen Entwicklungsstrategie zu beteiligen, wurde ab Anfang September die
Entwicklungsstrategie im Internet veröffentlicht. Auf der Homepage des Landkreises Ohrekreis wurde
eine LEADER – Seite installiert von der die Lokalen Entwicklungsstrategien der LAG Flechtinger
Höhenzug und Colbitz – Letzlinger Heide geladen werden können. Die Strategien werden regelmäßig
erneuert und jeder kann sich mit Hinweisen an der Bearbeitung beteiligen. Der Landkreis hat den
beiden lokalen Aktionsgruppen (Flechtinger Höhenzug und Colbitz Letzlinger Heide) die Möglichkeit
der Veröffentlichung über die Internetpräsentation des Landkreises kostenlos zur Verfügung gestellt.

6.5 Management

Organisation
Finanzierung

Das Management wird als Fördervorhaben durch die Lokale Aktionsgruppe beantragt. Die
notwendigen Eigenmittel werden durch Umlage von den beteiligte Gebietskörperschaften aufgebracht.

Interne Begleitung

Externe Begleitung

Indikatoren

Bewertung

Berichterstattung

6.6 Monitoring

Die Arbeit der LAG soll durch einen Evaluierungsprozess begleitet werden. Dadurch ist immer wieder
die tatsächliche Entwicklung mit den angestrebten Entwicklungszielen zu vergleichen. Bei
Abweichungen sollen frühzeitig durch Feinjustierungen der Arbeit und der Vorhaben die
Entwicklungsziele erreicht werden.
Der Kriterienkatalog (siehe Anlage 3) wird von jedem Projektträger ausgefüllt. An diesen
festgeschriebenen Kriterien wird später der Erfolg des Projektes gemessen.
Weiterhin wurde zu Beginn der Arbeit der LAG ein Fragebogen verteilt, der den Zustand der Region
am Beginn der LEADER – Prozesses erfasst hat. Dieser Fragebogen dient bei der Halbzeitbewertung
und zum Abschluss als Grundlage für eine Bewertung der regionalen Entwicklung.
Weitere Aussagen können nach Vorlage des Wettbewerbsaufrufs dargelegt werden.

7. Vorläufiger Finanzierungs- und Zeitplan

8. Anlagen


8.1 Satzung und Mitglieder

Vereinbarung zur Zusammenarbeit in der Region der
Colbitz-Letzlinger Heide und ihrer Umgebung
Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates der Europäischen Union vom
20.09.2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen
Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und unter dem Vorbehalt von
möglichen Ergänzungen aus noch zu erwartenden Landesvorschriften sowie dem Gesetz über die
kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG-LSA § 2 Abs. 2, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur
Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 25. Februar 2004, vereinbaren
die Unterzeichner die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), die die Zusammenarbeit ihrer
Mitglieder für die nachhaltige Entwicklung der Region Colbitz-Letzlinger Heide und ihrer Umgebung
partnerschaftlich organisiert und die gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie umsetzt:

§ 1
Mitglieder, Name, Sitz

(1) Ständige Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind:

- der Vertreter des Landkreises Ohrekreis und der Vertreter des Altmarkkreises Salzwedel

- die jeweiligen Vertreter der Einheitsgemeinden Barleben u. Niedere Börde

- die jeweiligen Vertreter der Mitgliedsgemeinden der VG Elbe-Heide Angern, Bertingen, Born,
Burgstall, Colbitz, Cröchern, Dolle, Glindenberg, Heinrichsberg, Hillersleben, Loitsche,
Mahlwinkel, Neuenhofe, Rogätz, Sandbeiendorf, Wenddorf und Zielitz

- die jeweiligen Vertreter der VG Wolmirstedt, Wolmirstedt und Farsleben

- die jeweiligen Vertreter der Gemeinden Hottendorf, Jävenitz, Kloster Neuendorf und
Letzlingen

- der Vertreter des Evangelischen Kirchenkreises Haldensleben und Wolmirstedt

- der Vertreter der Gesellschaft für europäischen Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutz
Sachsen-Anhalt e. V.

- der Vertreter des Heimat- und Kulturvereins Rogätz

- der Vertreter der Kulturhistorischen Gesellschaft Groß Ammensleben e. V.

- der Vertreter des Tourismusverbandes Colbitz-Letzlinger Heide e. V.

- der Vertreter des Museums Wolmirstedt

- der Vertreter des OK-Live Ensembles und der Jugendkunstschule Barleben – Wolmirstedt

e.V.
- der Vertreter des IDOL e. V.

- der Vertreter des Kreisbauernverbandes Ohrekreis e. V.

(2) weitere Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner
- wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie natürliche
und juristische Personen des Privatrechts können auf schriftlichen Antrag und dem
Mehrheitsbeschluss durch die ARGE als Mitglieder aufgenommen werden.

(3) Die ARGE führt den Namen Lokale Aktionsgruppe Colbitz-Letzlinger- Heide.

(4) Der Geschäftssitz der ARGE wird in der Gemeinde Colbitz eingerichtet.

§ 2
Aufgaben der ARGE

(1) Die ARGE bestimmt das Leitbild und die Leitlinien für das von ihr in Auftrag zu gebende
und mehrheitlich zu beschließende Konzept der lokalen Entwicklungspartnerschaft. Es
steht unter dem Thema „Aufbruch mit Weitblick in eine Zukunftsregion“

(2) Die ARGE erarbeitet eine gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie, die die 4
Schwerpunkte des ELER beinhaltet und sich in der Hauptsache auf die Schwerpunkte 3
und 4 des ELER konzentriert. Sie ist Träger dieser integrierten örtlichen
Entwicklungsstrategie und für deren Umsetzung in den einzelnen Jahresscheiben der
laufenden Förderperiode 2007 – 2013 verantwortlich.

(3) Die Arbeit der ARGE bei der Auswahl und Bestätigung der Einzelprojekte ist darauf
gerichtet, dass
- sie einen hohen Vernetzungsgrad zwischen den lokalen Partnern erreicht
- die Entwicklungsziele des Konzeptes der lokalen Entwicklungspartnerschaft durch
Synergien der örtlichen innovativen Projekte besser erreicht werden und
- die örtlich vorhandenen Ressourcen für eine nachhaltige Entwicklung der Region
Colbitz-Letzlinger-Heide besser genutzt und ausgeschöpft werden können.
Die Bewertung der Einzelprojekte erfolgt anhand der Vorgaben der Bewilligungsbehörde.

(4) Die ARGE wendet das Bottom-up-Konzept an und ist dem Kooperationsgedanken
zwischen den Mitgliedern verpflichtet. Sie steht für die gebietsübergreifende und
transnationale Zusammenarbeit ein und nimmt Kontakte zu gleichartigen Partnern in
Land, Bund bzw. zu Ländern der EU auf, pflegt diese und baut sie weiter aus.

(5) Die ARGE bestimmt aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus dem Vorsitzenden, dem
Stellvertreter des Vorsitzenden und 7 Beisitzern besteht. Der LEADER-Manager ist
Mitglied der ARGE und ihres Vorstandes.

§ 3
Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand ist das Arbeitsgremium der ARGE zwischen ihren Sitzungen

(2) Der Vorstand beruft die Sitzung der ARGE ein und bereitet die Sitzungsunterlagen vor.

(3) Der Vorstand arbeitet anhand der vom Land vorgegebenen materiellen und finanziellen
Indikatoren sowie der geltenden Auswahlkriterien Entscheidungsvorschläge für die ARGE
betreffs der in den einzelnen Jahresscheiben zur Genehmigung einzureichenden
Einzelprojekte aus.

(4) Der Vorstand prüft ständig die Ergebnisse und den Fortschritt in der Durchsetzung des
Konzeptes der lokalen Entwicklungspartnerschaft (Evaluierung) und bereitet im Ergebnis
dessen Entscheidungsvorschläge für die ARGE vor.

§ 4
LEADER-Management

(1) Im Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens bestimmt die ARGE nach gründlicher
Eignungsprüfung aus den Reihen der Bewerber den LEADER Manager.

(2) Die ARGE beauftragt den LEADER Manager mit der Führung der Geschäfte ihrer
laufenden Verwaltung.

(3) Der LEADER Manager ist verantwortlich für die unmittelbar zu leistenden Vor- und
Nacharbeiten für die Sitzungen des Vorstandes und der ARGE.

(4) Dem LEADER Manager obliegt die Anleitung der einzelnen Projektträger bei der
Antragstellung bis hin zur Verwendungsnachweisführung.

(5) Der LEADER Manager gestaltet die Öffentlichkeitsarbeit der ARGE und hält ständigen
Kontakt zu den Medien.

(6) Der LEADER Manager baut eine feste Verbindung zur Nationalen Vernetzungsstelle
LEADER und der Europäischen Vernetzungsstelle auf. Er arbeitet eng mit den
Bewilligungsbehörden zusammen.

§ 5
Verwaltung öffentlicher Zuschüsse bzw. der finanziellen Eigenanteile der
Einzelprojektträger

(1) Die ARGE bedient sich zur Erledigung der Verwaltungsarbeit im Zuge der Durchführung
der Einzelprojekte eines Dienstleisters (Träger), soweit diese Arbeiten nicht durch den
LEADER Manager selbst ausgeführt werden sollen. Der Dienstleister muss befähigt sein,
öffentliche Fördermittel zu verwalten und das ordnungsgemäße Funktionieren der
Partnerschaft sicherzustellen.

(2) Der Dienstleister bearbeitet den verwaltungstechnischen und finanziellen Teil der
Einzelprojekte von der Antragstellung bis zur Verwendungsnachweisführung in
Zusammenarbeit mit dem LEADER Manager und dem Projektträger.

(3) Durch die Übertragung der Abwicklung der unter 2 genannten Aufgaben werden die vom
Gesetzgeber den einzelnen Projektträgern auferlegten Rechte und Pflichten nicht berührt.

(4) Die ARGE bestimmt einen in der Region der Colbitz-Letzlinger Heide ansässigen
Dienstleister. Art, Umfang und Finanzierung seiner Leistungen werden gesondert
vereinbart. Die geltenden Fördergrundsätze der EU-Kommission und die daraus
abgeleiteten Richtlinien des Landes sind zu beachten.

§ 6
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form

§ 7
Änderung der Vereinbarung
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der absoluten Mehrheit der Stimmen der ständigen
Mitglieder der ARGE.

§ 8
Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus der ARGE-Mitgliedschaft von ständigen Mitgliedern ist zu jeder Zeit möglich. Die
Austrittserklärung ist dem Vorstand der ARGE in schriftlicher Form mitzuteilen.

§ 9

Inkrafttreten
Die Vereinbarung zur Bildung einer ARGE Lokale Aktionsgruppe Colbitz-Letzlinger-Heide tritt mit der
Genehmigung durch die Bewilligungsbehörde in Kraft.

Die ständigen Mitglieder der ARGE erklären mit ihrer Unterschrift, dass die für sie zuständigen
Entscheidungsträger dieser Vereinbarung zugestimmt haben bzw. dass sie diese Zustimmung bis
zum 31.12.2005 herbeiführen werden.

Dolle, den 23.11.2005

Mitglieder

Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe sind:
Ständige Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft:

- der Vertreter des Landkreises Ohrekreis und der Vertreter des Altmarkkreises Salzwedel

- die jeweiligen Vertreter der Einheitsgemeinden Barleben u. Niedere Börde

- die jeweiligen Vertreter der Mitgliedsgemeinden der VG Elbe-Heide Angern, Bertingen, Born,
Burgstall, Colbitz, Cröchern, Dolle, Glindenberg, Heinrichsberg, Hillersleben, Loitsche,
Mahlwinkel, Neuenhofe, Rogätz, Sandbeiendorf, Wenddorf und Zielitz

- die jeweiligen Vertreter der VG Wolmirstedt, Wolmirstedt und Farsleben

- die jeweiligen Vertreter der Gemeinden Hottendorf, Jävenitz, Kloster Neuendorf und
Letzlingen

- der Vertreter des Evangelischen Kirchenkreises Haldensleben und Wolmirstedt

- der Vertreter der Gesellschaft für europäischen. Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutz
Sachsen-Anhalt e. V.

- der Vertreter des Heimat- und Kulturvereins Rogätz

- der Vertreter der Kulturhistorischen Gesellschaft Groß Ammensleben e. V.

- der Vertreter des Tourismusverbandes Colbitz-Letzlinger Heide e. V.

- der Vertreter des Museums Wolmirstedt

- der Vertreter des OK-Live Ensembles und der Jugendkunstschule Barleben – Wolmirstedt
e. V.
- der Vertreter des IDOL e. V.

- der Vertreter des Kreisbauernverbandes Ohrekreis e. V.



Die beiden Landkreise sind nur beratende Mitglieder der LAG

8.2 Grundlagen der ELER – Verordnung

Im vorliegenden Text sind die folgenden Abschnitte als Grundlage für die Aufstellung der
Entwicklungsstrategie von Bedeutung. Es wurden die wichtigsten Punkte und Absätze zitiert.
(11)
Um die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu gewährleisten, sollte sich die Förderung auf
einige wenige Kernziele auf Gemeinschaftsebene konzentrieren, die auf die Wettbewerbsfähigkeit der
Land- und Forstwirtschaft, die Landbewirtschaftung und die Umwelt sowie
die Lebensqualität und die Diversifizierung der Aktivitäten in diesen Gebieten ausgerichtet sind und
verschiedensten Situationen Rechnung tragen, angefangen von abgelegenen ländlichen Gebieten, die
unter Bevölkerungsschwund und Verfall leiden, bis hin zu stadtnahen ländlichen Gebieten, die unter
zunehmendem Druck der urbanen Zentren stehen.

(46)
Der Wandel der ländlichen Gebiete bedarf einer Begleitung in Form von Hilfe zur Diversifizierung
landwirtschaftlicher hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten und beim Ausbau
nichtlandwirtschaftlicher Wirtschaftszweige, bei beschäftigungsfördernden Maßnahmen, bei der
Verbesserung von Dienstleistungen für die Grundversorgung, wie beispielsweise des Zugangs
zur Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) vor Ort, und bei sonstigen Investitionen zur
Steigerung der Attraktivität der ländlichen Gebiete, damit der Tendenz des wirtschaftlichen und
sozialen Niedergangs und der Entvölkerung des ländlichen Raums entgegengewirkt wird. Dabei
sind auch Bemühungen um eine Stärkung des Humanpotenzials erforderlich.

(51)
Angesichts der Bedeutung des Leader-Konzepts sollte ein erheblicher Anteil des Beitrages des ELER
für diesen Schwerpunkt reserviert werden.

Artikel 2:
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
a) „Programmplanung“: das mehrstufige Organisations-, Entscheidungs- und Finanzierungsverfahren
für die mehrjährige Durchführung der gemeinsamen Aktion der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten
zur Verwirklichung der vorrangigen Ziele des ELER;
b) „Region“: eine Gebietseinheit, die der Ebene I oder II der Klassifikation der Gebietseinheiten für die
Statistik (NUTS 1 oder 2) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der
Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (1) entspricht;
c) „Schwerpunkt“: ein kohärentes Bündel von Maßnahmen, die spezifische Zielsetzungen haben,
welche sich direkt aus ihrer Umsetzung ergeben und zu einem oder mehreren der in Artikel 4
beschriebenen Ziele beitragen;
d) „Maßnahme“: ein Bündel von Vorhaben, die zur Umsetzung eines Schwerpunkts im Sinne von
Artikel 4 Absatz 2 beitragen;
e)„Vorhaben“: ein Projekt, ein Vertrag oder eine sonstige Initiative, die nach den im betreffenden
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum festgelegten Kriterien ausgewählt und von einem
oder mehreren Begünstigten durchgeführt werden, um die Ziele gemäß Artikel 4 zu erreichen;
f) „gemeinsamer Rahmen für die Begleitung und Bewertung“: ein von der Kommission und den
Mitgliedstaaten aufgestelltes Gesamtkonzept, das eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren für
die Ausgangslage sowie für die finanzielle Abwicklung, die Leistungen, die Ergebnisse und die
Wirkung der Programme vorsieht;
g) „Strategie für die lokale Entwicklung“: ein kohärentes Bündel von Vorhaben, die den lokalen Zielen
und Bedürfnissen gerecht werden sollen und partnerschaftlich auf der geeigneten Ebene durchgeführt
werden;
h) „Begünstigter“: einen Wirtschaftsbeteiligten oder eine Einrichtung bzw. ein Unternehmen des
öffentlichen oder privaten Rechts, der/die mit der Durchführung der Vorhaben betraut ist oder dem/der
die finanzielle Unterstützung gewährt wird;
i) „öffentliche Ausgabe“: jede öffentliche Beteiligung an der Finanzierung von Vorhaben, die aus dem
Haushalt des Staates, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder aus dem
Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften stammt, sowie alle vergleichbaren
Ausgaben.
Jeder Beitrag zur Finanzierung von Vorhaben, der aus dem Haushalt von Einrichtungen des
öffentlichen Rechts oder von Zusammenschlüssen einer oder mehrerer regionaler oder lokaler
Gebietskörperschaften oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der
Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (2)
stammt, gilt als öffentlicher Beitrag;
j) „Konvergenzziel“: das Ziel der Aktion für die am wenigsten weit entwickelten Mitgliedstaaten und
Regionen für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, bestimmt nach den
Gemeinschaftsvorschriften über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), über den
Europäischen Sozialfonds (ESF) und über den Kohäsionsfonds.

Artikel 4:
Ziele
(1) Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums trägt zur Verwirklichung folgender Ziele bei:
a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft durch Förderung
der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation;
b) Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung;
c) Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der
Wirtschaft.

(2) Die in Absatz 1 genannten Ziele werden über die vier in Titel IV definierten Schwerpunkte
verwirklicht.
Artikel 16:
Inhalt der Programme
Die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum umfassen:
a) eine Analyse der Situation in Bezug auf Stärken und Schwächen, die Strategie, mit der hierauf
reagiert werden soll und die Ex-ante-Bewertung gemäß Artikel 81;
b) eine Begründung der gewählten Prioritäten im Hinblick auf die strategischen Leitlinien der
Gemeinschaft, den nationalen Strategieplan sowie die nach der Ex-ante-Bewertung erwarteten
Auswirkungen;
c) Information über die Schwerpunkte, die für jeden Schwerpunkt vorgeschlagenen Maßnahmen und
deren Beschreibung, welche die spezifischen nachprüfbaren Ziele sowie die Indikatoren gemäß Artikel
85 umfasst, die es ermöglichen, Fortschritt, Wirksamkeit und Zielführungsgrad des Programms zu
messen;
d) einen Finanzierungsplan mit zwei Tabellen:
- eine Tabelle schlüsselt für jedes Jahr den vorgesehenen Höchstbetrag für die Beteiligung des
ELER gemäß Artikel 69 Absätze 4 und 5 auf. Gegebenenfalls werden in diesem
Finanzierungsplan die vorgesehenen Mittel für die Regionen, die nach dem Konvergenzziel
förderfähig sind, innerhalb der Gesamtbeteiligung des ELER gesondert ausgewiesen. Die pro
Jahr veranschlagte Gesamtbeteiligung des ELER muss mit der geltenden Finanziellen
Vorausschau vereinbar sein;
- eine Tabelle legt für den gesamten Programmplanungszeitraum für jeden Schwerpunkt den
Gesamtbetrag der Gemeinschaftsbeteiligung und der nationalen öffentlichen Finanzierung,
den Beteiligungssatz des Fonds für jeden Schwerpunkt und den für technische Hilfestellung
vorgesehenen Betrag fest. Wo zutreffend, werden die geplante Beteiligung des ELER und die
entsprechende nationale Finanzierung für die Regionen, die unter das Konvergenzziel fallen,
gesondert ausgewiesen;
e) zur Information eine als Hinweis dienende Aufteilung der geplanten Beträge je Maßnahme nach
öffentlichen und privaten Ausgaben;
f) gegebenenfalls eine Tabelle über die zusätzliche nationale Förderung nach Artikel 89 je
Schwerpunkt;
g) die erforderlichen Angaben zur Bewertung in Bezug auf die Wettbewerbsregeln und gegebenenfalls
das Verzeichnis der nach den Artikeln 87, 88 und 89 des Vertrags zulässigen Beihilferegelungen, die
für die Durchführung der Programme in Anspruch genommen werden;
h) Angaben zur Komplementarität mit den im Rahmen von anderen Instrumenten der gemeinsamen
Agrarpolitik, der Kohäsionspolitik und durch das Gemeinschaftsinstrument zur Förderung der
Fischerei finanzierten Maßnahmen;
21.10.2005 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 277/13
i) Regelungen zur Umsetzung des Programms, z. B.
LEADER in Sachsen - Anhalt Lokale Entwicklungsstrategie für die Colbitz – Letzlinger – Heide
W. Westhus LEADER- Manager 50
i) die Benennung aller in Artikel 74 Absatz 2 vorgesehenen Stellen durch den Mitgliedsstaat
sowie informationshalber eine Kurzbeschreibung der Verwaltungs- und Kontrollstruktur,
ii) die Beschreibung der Begleitungs- und Bewertungssysteme sowie die Zusammensetzung
des Begleitausschusses,
iii) die Bestimmungen zur Gewährleistung der Publizierung des Programms;
j) die Bennennung der in Artikel 6 genannten Partner und die Ergebnisse ihrer Konsultation.

Artikel 52:
Maßnahmen
Die Beihilfen für diesen Schwerpunkt umfassen
a) Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, einschließlich der
i) Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten,
ii) Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen zur Förderung des
Unternehmergeistes und Stärkung des Wirtschaftsgefüges,
iii) Förderung des Fremdenverkehrs;
b) Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum:
i) Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und
Bevölkerung,
ii) Dorferneuerung und -entwicklung,
iii) Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes;
c) Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den
Schwerpunkt 3 fallenden Bereichen;
d) Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und
Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.

Artikel 61:
Definitionen des Leader-Konzepts
Das Leader-Konzept umfasst mindestens folgende Elemente:
a) gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene
ländliche Gebiete bestimmt sind,
b) lokale öffentlich-private Partnerschaften (nachstehend „lokale Aktionsgruppen“ genannt),
c) ein Bottom-up-Konzept mit Entscheidungsbefugnis für die lokalen Aktionsgruppen bei der
Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien,
d) eine multisektorale Konzeption und Umsetzung der Strategie, die auf dem Zusammenwirken der
Akteure und Projekte aus den verschiedenen Bereichen der lokalen Wirtschaft beruhen,
e) die Umsetzung innovativer Konzepte,
f) die Durchführung von Kooperationsprojekten,
g) die Vernetzung lokaler Partnerschaften.

8.3 Vorgaben der Allianz ländlicher Raum
Das Ziel ist es, die Entwicklung des ländlichen Raumes mit Instrumenten und Maßnahmen,
unabhängig von bestehenden Fördermaßnahmen oder Fonds, zu unterlegen und das
bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Daraus resultieren die folgenden vier Schwerpunktthemen:

9. Verbesserung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum
10. Umkehr der Abwanderung vornehmlich junger Leute aus den Dörfern,
11. Stärkung der kommunalen Daseinvorsorge im ländlichen Raum,
12. zukunftsweisender Natur- und Umweltschutz.
Aus diesen Themen ergeben sich die entwickelten Handlungsfelder.
1. Verbesserung der Wirtschaftskraft im ländlichen Raum
1.1 Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch Handwerk, Gewerbe und
Dienstleistungen
1.2 Unternehmensgründungen und –erhaltungen
1.3 Landwirtschaft
1.4 Forstwirtschaft
1.5 Kultur und Natur als Ressource für die Wirtschaft
1.6 Ausbildung, Qualifikation Innovation
1.7 Kommunale Kooperation
1. Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge im ländlichen Raum
2.1 Sicherung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
2.2 Konsens zwischen den Generationen neu gestalten
2.3 Schulbildung in der Fläche anbieten
2.4 Kulturelles Potential erschließen
2. Zukunftsweisender Natur- und Umweltschutz.
3.1 Naturschutz mit den Menschen
3.2 Umwelt- und Klimaschutz durch die Verwendung nachwachsender Rohstoffe
3.3 Flächenverbrauch verringern, Boden schützen, Altlasten sanieren
3.4 Hochwasserschutz
3.5 Gewässerschutz, EG-Wasserrahmenrichtlinie
3.6 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

8.4 Vorgaben des Raumordnung für die Planungsregion Magdeburg und
Altmark

Im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg und für die Gemeinden der
Planungsregion Altmark werden zum Gebiet der LAG die folgenden Aussagen getroffen.
Vorranggebiete
- Natur und Landschaft
o Teilgebiete der Colbitz – Letzlinger Heide
o Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe nördlich von Magdeburg
o Bertinger Wald
o Blätzer Wald
o Burgstaller Forst
o Ramstedter Forst
o Jävenitzer Moor und weitere Flächen am Nordrand der Heide
- Hochwasserschutz
o Elbe- und Ohreaue zwischen den Hochwasserdeichen
- Wassergewinnung
o Colbitz – Letzlinger Heide
o Südlich von Gardelegen
- Rohstoffgewinnung
o Kalisalzlagerstätten Zielitz
o Barleben
o Heinrichsberg Nordwest
o Jersleben
o Kehnert – Bertingen
o Meitzendorf
- Militärische Nutzung
o Truppenübungsplatz Altmark in der Planungsregion Magdeburg und Altmark

Vorrangstandorte
- Landesbedeutsame großflächige Industrieansiedlung
o Technologiepark „Ostfalen“
- Regional Bedeutsame Standorte für Industrie und Gewerbe außerhalb zentraler Orte
o Zielitz und Loitsche

Regional bedeutsame Standorte
- Einzelstandorte Kultur und Denkmalpflege
o Straße der Romanik in Groß Ammensleben und Hillersleben
o Letzlingen
- Standort Wassersport und wassertouristische Angebote
o Rogätz
- Standort großflächige Freizeitanlagen
o Freizeitanlagen im Raum Angern, Rogätz, Bertingen
- Standort abfallwirtschaftlicher Anlagen
o Zielitz Untertagedeponie für Sonderabfallentsorgung

Vorbehaltsgebiete
- Tourismus und Erholung
o Gebiet um Colbitz
o Nordrand der Heide
- Ökologisches Verbundsystem
o Ohreaue
o Elbaue
o Teilflächen der Colbitz – Letzlinger Heide
o nördlicher Rand der Colbitz – Letzlinger Heide
- Forstwirtschaft
o Waldgebiet zwischen Bertingen und Mahlwinkel
- Wiederbewaldung
o Bereich westlich von Angern
o Bereich um Cröchern
o Bereich südlich von Glindenberg
o Bereich zwischen Heinrichsberg und Zielitz
o Bereich nordöstlich von Wolmirstedt
- Rohstoffgewinnung
o Meitzendorf
- Windkraftanlagen
o Mahlwinkel

Schnittstellen des ÖPNV
- Wolmirstedt
- Zielitz
Struktur der zentralörtlichen Gliederung

- Wolmirstedt – Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums
- Angern – Grundzentrum
- Barleben – Siedlungsschwerpunkt

8.5 Vorgaben des ILEK der Planungsregion Magdeburg und Altmark


In der folgenden Tabelle wurden die Schwerpunkte und Handlungslinien des ILEK in Beziehung zu
den ermittelten Handlungsfeldern entsprechend der Stärken- und Schwächenanalyse gesetzt.




Im ILEK legte man die folgenden Handlungsfelder und Handlungslinien fest:



Im ILEK für die Planungsregion Magdeburg wurden die folgenden Projektanforderungen formuliert:

Die Bewertungskriterien werden in zwei Gruppen aufgeteilt:
- Die Projektanforderungen stellen die Basisanforderungen dar und dienen der Erstellung einer
Prioritätenliste.
- Die Qualitätsanforderungen beschreiben die besondere Förderwürdigkeit eines Projektes.

Kommunale Projekte
Kriterium - Projektanforderungen
- Ordnet sich das Projekt in das Leitbild ein und kann das Projekt einer Handlungslinie/einem
Leitprojekt zugeordnet werden?
- Trägt das Projekt zur Schaffung neuer oder zur Sicherung vorhandener Arbeitsplätze bei bzw.
wie ist das Verhältnis von Gesamtinvestition zu den gesicherten/neu geschaffenen
Arbeitsplätzen?
- Trägt das Projekt zur Verbesserung der Vernetzung/ Verbindungen mit überregionaler
Infrastruktur bei?
- Trägt das Projekt zur Verbesserung der Vernetzung/Verbindungen innerhalb der Region bei ?
- Ist die nachhaltige Tragfähigkeit nach Abschluss der Förderung dargelegt?
- Wurden die potenziellen Zielgruppen bzw. Nutzer plausibel ermittelt?
- Ist das Projekt erforderlich für die Durchführung/ Sicherung privater Investitionen?
- Liegt der Beschluss des Gemeinderates, der Stadtversammlung, des Verbandes vor?
- Sind der Finanzierungsrahmen und die Kostenstruktur des Projektes nachvollziehbar?
- Ist die Projektumsetzung nur mit einer Förderung möglich?
- Ist der Eigenanteil gesichert? (letztlich: Prüfung im Zusammenhang mit der Bewilligung)

Qualitätsanforderungen
- Trägt das Projekt zur Imageverbesserung der Region bei?
- Greift es bestehende Initiativen auf oder ergänzt diese in sinnvoller Weise?
- Dient das Projekt der Weiterführung bereits erfolgter Investitionen?
- Werden durch das Projekt Wertschöpfungspotenziale geschaffen?
- Werden durch das Projekt Haltefaktoren geschaffen oder aktiviert?

Private Projekte
Kriterium / Projektanforderungen
- Ordnet sich das Projekt in das Leitbild ein und kann das Projekt einer Handlungslinie/einem
Leitprojekt zugeordnet werden?
- Werden mit dem Projekt neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze
gesichert?
- Wie ist das Verhältnis von Gesamtinvestition zu den gesicherten/neu geschaffenen
Arbeitsplätzen?
- Werden durch das Projekt Wertschöpfungspotenziale aktiviert?
- Werden durch das Projekt Haltefaktoren aktiviert?
- Ist der Finanzierungsrahmen und die Kostenstruktur des Projektes nachvollziehbar?
- Ist die nachhaltige Tragfähigkeit nach Abschluss der Förderung dargelegt?
- Ist die Projektumsetzung nur mit Förderung möglich?
- Wurden die potenziellen Zielgruppen bzw. Nutzer plausibel ermittelt?
- Erzeugt das Projekt Synergieeffekte und/ oder Vernetzungseffekte mit anderen Projekten
(interkommunal, regional oder überregional)?
- Ist der Eigenanteil gesichert? (letztlich: Prüfung i.Z. mit Bewilligung)

Qualitätsanforderungen
- Dient das Projekt der Weiterführung bereits erfolgter Investitionen?
- Ist das Projekt erforderlich für die Erarbeitung und Platzierung eines neuen Produktes oder
Angebotes?
- Dient das Projekt der Erweiterung des Angebotes regionaler Dienstleistungen oder der
regionalen Produktion?
- Ist das Projekt bedeutend für den Landkreis/die Region?
- Trägt das Projekt zur Imageverbesserung der Region und seiner Erzeugnisse bei?
- Werden bestehende Initiativen aufgegriffen oder in sinnvoller Weise ergänzt?
- Wurden nachvollziehbare Projektziele definiert?
- Sind über das Projekt nachhaltige Beschäftigungs-und Einkommensmöglichkeiten für
Jugendliche zu erwarten?
Trägt das Projekt zur nachhaltigen Verbesserung der Einkommens-bzw. Beschäftigungssituation in
landwirtschaftlichen Unternehmen bei?

8.6 Mindestbedingungen für die Projekteignung

Mindestbedingung für die Projekteignung:
Unterlagen sind vom Projektträger auszufüllen und mit dem Projekt einzureichen



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